In dem Gutachten des Ingenieurbüros Björnsen steht aber auch, dass bestimmte Vorgaben eingehalten werden müssen. So dürfen etwa die U-Boot-Verlade-Arbeiten im Auwald nur tagsüber bei Tageslicht stattfinden. Damit sollen die dort lebenden Brutvögel und Fledermäuse geschützt werden.
Naturschutzgebiet Auwald muss vor Besuchern geschützt werden
Außerdem müssen unter anderem Teile des Naturschutzgebiets während des Transports für Besucher großflächig abgesperrt werden.
Auwald: Umweltausgleichsmaßnahmen nötig
Zudem seien laut des externen Gutachterbüros wegen des Kleinkahlschlags im Auwald Umweltausgleichsmaßnahmen nötig. Im betroffenen Gebiet soll zwar der Boden nachträglich wieder aufgelockert werden, zusätzlich sollen aber noch an anderen Stellen Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff entstehen. So sollen laut Gutachten an zwei Stellen auf dem Gelände des Technik-Museums Speyer Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Darunter acht Stieleichen.
In dem Gutachten wurden außerdem alternative Wege für den Transport des U-Bootes in Erwägung gezogen. Diese seien aber aus unterschiedlichen Gründen nicht umsetzbar. So sei beispielsweise ein Transport über das Werftgelände Josef Braun nicht möglich, weil es dort nicht ausreichend Platz gibt, um notwendige Kräne aufzubauen. Außerdem fehle dort ein Wendekreis. Insgesamt wurden sechs alternative Wege geprüft.
Zeitpunkt für U17-Transport alternativlos?
Auch der Zeitpunkt sei alternativlos, da im Leihvertrag für das U-Boot mit der Bundesrepublik drin steht, dass das Boot bis spätestens 31. Juli an den gemeinnützigen Verein Auto-Technik-Museum übergeben sein muss. Die zwischenzeitliche Lagerung in anderen Häfen hätte erhebliche Mehrkosten bedeutet und würde laut Gutachten über die Monate zu viele Besucher anlocken. Die Natur wäre dann auch dadurch gestört.
Gutachten nach Eingriff im Auwald fertiggestellt
Das Gutachten, die sogenannte FFH-Vorprüfung, die das Technik-Museum in Auftrag gegeben hat, ist laut Bundesumweltgesetz notwendig, um Eingriffe im FFH-Schutzgebiet durchzuführen. Sind erhebliche Beeinträchtigungen für Flora und Fauna nachweislich auszuschließen, so ist laut dem Gesetz eine vertiefende FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich. Daher bleibt es in diesem Fall bei diesem Gutachten.
800 Quadratmeter Wald entfernt War Baumfällung in Speyer wegen U-Boot-Transport illegal?
Nachdem die Stadt Speyer auf einer Fläche von rund 800 Quadratmetern die Erlaubnis erteilt hat, Bäume und Äste im Natur- und Vogelschutzgebiet Auwald zu entfernen, ermittelt nun die Polizei.
Nicht geklärt ist unterdessen der Vorwurf von Umweltschützern, dass das Gutachten zu spät vorliegt - nämlich nach dem Abholzen im Auwald im Februar. Die Ermittlungen der Polizei nach einer Strafanzeige wegen der Abholzaktion laufen laut Polizeipräsidium noch. Nach SWR-Anfrage an das Bundesamt für Naturschutz heißt es, "solange eine Vorprüfung noch nicht abgeschlossen ist, darf das entsprechende Projekt noch nicht zugelassen oder durchgeführt werden".
Gutachter mussten auf Informationen der Naturschutzbehörde zurückgreifen
Das Gebiet im Auwald gehört zu einem Natur- und Vogelschutzgebiet. Laut Gutachten wohnen dort unter anderem Fledermäuse, Mauereidechsen und Zauneidechsen. Die Kleinkahlschlagsfläche bestand aus Aufwuchs von Weiden, Ahornen und Ulmen. Der Bereich war zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme im April schon geräumt, so dass hier auf die Informationen der Naturschutzbehörde zurückgegriffen wurde.
Im Februar hatte die Untere Naturschutzbehörde der Stadtverwaltung für den Transport des U-Bootes vor der Brutzeit die Erlaubnis erteilt, auf einer Fläche von rund 800 Quadratmetern Bäume und Äste im Auwald zu entfernen.