Rhein-Lahn-Kreis will in Berufung gehen

Weideschlachtung: Koblenzer Urteil immer noch nicht rechtskräftig

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Zwei Rinderzüchter aus dem Rhein-Lahn-Kreis warten nach einer erfolgreichen Klage immer noch auf die Erlaubnis, ihre Tiere per Kugelschuss auf der Weide zu töten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Koblenzer Verwaltungsgericht hatte im August zwei Landwirten aus Flacht (Rhein-Lahn-Kreis) Recht gegeben, die ihre Rinder mit einem Jagdgewehr auf der Weide töten wollen. Die Landwirte hatten zuvor gegen den Kreis geklagt. Der Kreis hat jetzt angekündigt, gegen das Urteil vorzugehen. Demnach hatte das Umweltministerium den Kreis darum gebeten, in Berufung zu gehen.

Für Nura Follmann und Gerald Kleindienst bedeutet der Schritt des Rhein-Lahn-Kreises, dass sie immer noch keine Weideschlachtung mittels Kugelschuss ausüben dürfen. Dem Kreis bleiben jetzt vier Wochen Zeit, den Antrag auf Berufung zu begründen. Danach muss das Oberverwaltungsgericht entscheiden, ob es dem Antrag stattgibt.

Das verwaltungsgericht Koblenz erlaubt zwei Rinderzüchtern, ihre Tiere per Kopfschuss auf der Weide zu töten.
Gerald Kleindienst und Nura Follmann haben gegen den Rhein-Lahn-Kreis geklagt.

Rinderzüchter befürchten langwierigen Prozess

Follmann hofft auf das Gegenteil. Sollte es zu einem Berufungsprozess kommen, geht sie von einem langwierigen Verfahren aus. Dies habe zur Folge, dass sie die Rinderzucht aufgeben müsse. "Die immensen Kosten lassen sich ohne Einnahmen leider nicht mehr lange tragen", sagte sie dem SWR auf Anfrage.

Das Problem: Für Follmann und Kleindienst kommt eine Schlachtung per Bolzenschuss nicht in Frage. Dieser sei mit großem Stress für die Tiere verbunden. Die beiden Rinderzüchter legen Wert auf eine artgerechte Haltung und möchten, dass ihre schlachtreifen Tiere auf der Weide durch einen Gewehrschuss sterben. Dies sei viel schonender.

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Der Rhein-Lahn-Kreis hatte diese Art der Weideschlachtung jedoch nicht erlaubt. Der Kreis begründete das mit einem Erlass des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums. Demzufolge sollten Freiland-Rinder vorzugsweise mit einem Bolzenschuss getötet werden. Die Tötung auf einer Weide mit einem Gewehrschuss sei nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Urteil: Landwirte dürfen selbst über Methode entscheiden

Die Züchter hatten gegen den Kreis geklagt - und Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht in Koblenz argumentierte, dass es für den Erlass des Ministeriums keine gesetzliche Grundlage gebe. Beide Varianten - Kugelschuss und Bolzenschuss - seien gleichwertig. Die Rinderzüchter dürften also selbst entscheiden, mit welcher der beiden Methoden sie ihre Tiere schlachten.

Nura Follmann und Gerald Kleindienst hatten gehofft, durch den Sieg vor Gericht Rechtssicherheit zu bekommen und einen Präzedenzfall auch für andere Viehzüchter zu schaffen. Nun müssen sie sich jedoch erstmal weiter gedulden und abwarten, ob der Prozess in Berufung geht.

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