Am Montag ist vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz der Prozess gestartet. Das Gericht hat noch kein endgültiges Urteil gefällt, aber die Kläger, Nura Follmann und Gerald Kleindienst, haben nach der Verhandlung ein gutes Gefühl. Die vorsitzende Richterin gab an, das Gericht sehe keine Grundlage für die Ablehnung des Kreises.
Darum geht es: Für die Rinderzüchter aus dem Rhein-Lahn-Kreis ist es eine Frage der Ethik: Nura Follmann und Gerald Kleindienst legen viel Wert auf artgerechte Haltung, halten ihre Rinder das ganze Jahr über auf der Weide und möchten, dass ihre schlachtreifen Tiere auch dort sterben.
Mit einem Jagdgewehr wollen sie sie erschießen lassen - aus einer Entfernung zwischen zehn und 40 Metern. So könnten die Tiere bis zum Schluss in ihrer heimischen Umgebung bleiben und seien nicht dem Stress und der Angst während des Transports zum Schlachthof ausgesetzt, argumentieren die Züchter.
Rhein-Lahn-Kreis erlaubt nur Bolzenschuss
Für zwei Rinder hatte der Rhein-Lahn-Kreis den Züchtern diese Schlachtmethode schon erlaubt - ein dritter Antrag wurde aber abgelehnt. Die Begründung: Der Kugelschuss werde nur in Ausnahmefällen genehmigt. Das Risiko sei zu hoch, das Rind nicht direkt genau zu treffen. Darum sei der Bolzenschuss die bevorzugte Variante, sagt der Kreis und verweist auf einen Erlass des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums.
Rinderzüchter verklagen Kreis Rhein-Lahn-Kreis lehnt Weideschlachtung per Kugelschuss ab
Rinderzüchter aus Flacht verklagen den Rhein-Lahn-Kreis vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. Damit wollen sie eine Entscheidung erzwingen, ob sie eine Weideschlachtung durchführen dürfen.
Nura Follmann sieht das anders. Sie ist der Überzeugung, dass die Tiere beim Bolzenschuss mehr leiden. "Das ist damit verbunden, dass das Tier in eine Position fixiert wird, in der es eigentlich nicht sein möchte. Das heißt, es hat maximal Stress und schüttet natürlich auch die Stresshormone aus." Das sei wiederum auch für das Fleisch schlecht.
Fehlende Einnahmen durch monatelangen Streit mit Kreis
Also legten die Züchter Widerspruch gegen die Entscheidung ein. Als der Rhein-Lahn-Kreis darauf nicht fristgerecht reagierte, beschlossen sie, vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz eine Entscheidung zu erzwingen.
Denn jeder Monat, in dem sie nicht schlachten könnten, koste, sagt Gerald Kleindienst. So werde die Rinderzucht zunehmend zur Belastung: "Finanziell ist es eine Katastrophe: Wir haben keine Einnahmen, der Spaß geht komplett verloren an der ganzen Geschichte." Mittlerweile seien sie so weit, dass sie die Zucht aufgeben wollen, sollten sie vor Gericht nicht Recht bekommen.
Rinderzüchter wollen Präzedenzfall schaffen
Das Gericht gab am ersten Tag der Verhandlung eine erste Einschätzung ab. Demnach könne der Rhein-Lahn-Kreis nicht frei entscheiden, welche Tötungsmethode Landwirte einsetzen müssen. Wenn die Landwirte alle gesetzlichen Vorgaben erfüllten, müsse der Kreis die Tötung mit dem Gewehrschuss auf der Weide erlauben, so das Gericht. Deswegen schlug das Gericht einen Vergleich vor.
Der Rhein-Lahn-Kreis war dazu bereit, aber die Kläger lehnten ab. Sie bestehen auf einer Entscheidung, um auch für zukünftige Schlachtungen Rechtssicherheit zu haben. Sie hoffen auch, dieses Urteil als Grundlage für einen Schadenersatz nutzen zu können. Sie wollen zudem mit einem Sieg vor Gericht einen Präzedenzfall auch für andere Viehzüchter schaffen. Mit einer Entscheidung wird in etwa zwei Wochen gerechnet.