Rinderzüchter verklagen Kreis

Rhein-Lahn-Kreis lehnt Weideschlachtung per Kugelschuss ab

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Autor/in
Sarah Mauer

Rinderzüchter aus Flacht verklagen den Rhein-Lahn-Kreis vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. Damit wollen sie eine Entscheidung erzwingen, ob sie eine Weideschlachtung durchführen dürfen.

Nura Follmann und Gerald Kleindienst vom Birkenhof in Flacht hatten beim Kreis einen Antrag auf Weideschlachtung per Kugelschuss gestellt. Dieser war im September vergangenen Jahres abgelehnt worden. Daraufhin hatten die nebenberuflichen Rinderzüchter Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt.

Da dieser nicht innerhalb von drei Monaten bearbeitet wurde, haben sie Anfang des Jahres Klage eingereicht. Am 24. Juli soll diese vor dem Verwaltungsgericht Koblenz mündlich verhandelt werden.

Kugelschuss für Rinderzüchter alternativlos

Für die Besitzer des Birkenhofs kommt nur eine hofnahe Schlachtung in Betracht. Denn der Transport zum Schlachthof ist für Rinder äußerst stressig, wie das Rheinland-Pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität bestätigt. Bei einer so genannten Weideschlachtung gibt es zwei Varianten: Die Betäubung mit Bolzenschuss oder mit einem Kugelschuss.

Um ein Tier mit einem Bolzenschuss zu betäuben, muss dessen Kopf fixiert werden. Laut Follmann sorge das für großen Stress bei ihren Rindern, die ganzjährig auf der Weide stehen und Menschen daher weniger gewöhnt sind. Nura Follmann legt bei ihren Rindern jedoch großen Wert auf eine möglichst schonende Form der Tötung. Auch, weil sich Stress negativ auf die Qualität des Fleisches auswirkt, ergänzt Gerald Kleindienst. Das sei besonders ärgerlich, da das Fleisch ihrer Wagyu-Rinder als besonders edel gelte.

Das Züchter-Paar besteht darum auf die Weideschlachtung per Kugelschuss. Hierbei wird das Rind aus einem mobilen Hochstand mit einem Jagdgewehr erschossen. Dafür muss das Tier im Vorfeld nicht eingefangen und fixiert werden, sondern kann auf seinem Weideplatz bleiben. So ließen sich Angst und Stress bei den Tieren vermeiden, meint Nura Follmann.

Veterinärverwaltung sieht Kugelschuss als Ausnahmeregelung

Zwei Weideschlachtungen per Kugelschuss hatte der Rhein-Lahn-Kreis dem Paar in der Vergangenheit schon erlaubt. Ihr dritter Antrag wurde im letzten Jahr allerdings abgelehnt. Wie die Rinderzüchter angaben, entstehen ihnen dadurch hohe Kosten. Der Kreis berief sich bei seiner Ablehnung auf einen Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz. Darin steht, dass - auch bei ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern - die Bolzenschussbetäubung dem Kugelschuss vorzuziehen sei.

Der Rhein-Lahn-Kreis folgert aus dem Erlass: "Der Kugelschuss soll nur bewilligt werden, wenn die Betäubung per Bolzenschuss tatsächlich nicht ohne erhebliche Risiken für Mensch und/oder Tier möglich ist." Zudem gab die Behörde an, Follmann und Kleindienst hätten nicht ausreichend begründet, warum ausnahmsweise eine Weideschlachtung per Kugelschuss notwendig sei.

Ministerium sieht Sicherheitsrisiken bei Kugelschuss

Grund für die Bevorzugung des Bolzenschusses sind vor allem Sicherheitsbedenken. Nach Abgaben des Ministeriums besteht beim Kugelschuss ein erhöhtes Risiko, das Schlachttier nicht richtig zu treffen. Es müsse ein exakter Punkt zwischen Augen und Hornansätzen getroffen werden, um sicherzugehen, dass das Rind keine Schmerzen erleide.

Zudem seien die Sicherheitsauflagen sehr hoch, um Gefahren für Mensch und Tier, beispielsweise durch ein Ausbrechen des Rindes oder einen Querschläger, zu vermeiden. Darum bedürfe es einer Genehmigung von der zuständigen Behörde, die nach einer Prüfung eine Einzelfallentscheidung trifft.

Landkreise im nördlichen Rheinland-Pfalz genehmigen die meisten Anträge

Nura Follmann sagt, es gehe ihr nicht nur um die individuelle Schlachtung, die nun nicht durchgeführt werden kann. Es sei ihr auch wichtig, einen Präzedenzfall zu schaffen. Nach Ihren Angaben sind im Rhein-Lahn-Kreis zwei weitere Betriebe davon betroffen. Auch sie hätten in der Vergangenheit bereits die Genehmigung zur Weideschlachtung erhalten, allerdings nur unter finanziellem Mehraufwand, so Follmann weiter.

Sie verweist auf die umliegenden Landkreise, in denen die Weideschlachtung per Kugelschuss leichter genehmigt werde. Tatsächlich wurden dort in den Jahren 2022 und 2023 die meisten Anträge auf Weideschlachtung per Kugelschuss genehmigt. So gab der Kreis Altenkirchen an, jährlich die Weideschlachtung per Kugelschuss bei etwa 15 bis 20 Rinder in zwei Betrieben erlaubt zu haben. Weitere Anträge habe es dort nicht gegeben.

Im Kreis Neuwied wurden keine entsprechenden Anträge gestellt, der Kreis Cochem-Zell erteilte eine Genehmigung. Im Kreis Mayen-Koblenz wurden drei bewilligt und einer abgelehnt. Auch der Westerwaldkreis hat nach eigenen Angaben in den letzten beiden Jahren mehrere Weideschlachtungen per Kugelschuss genehmigt, einen hat er abgelehnt.

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Sarah Mauer