Das verwaltungsgericht Koblenz erlaubt zwei Rinderzüchtern, ihre Tiere per Kopfschuss auf der Weide zu töten.

Klage von Rinderzüchtern aus Flacht erfolgreich

Urteil: Weideschlachtung per Kugelschuss erlaubt

Stand

Zwei Rinderzüchter aus Flacht im Rhein-Lahn-Kreis dürfen ihre Tiere per Kugelschuss auf der Weide töten. Das hat das Koblenzer Verwaltungsgericht entschieden.

Die Klage der beiden Landwirte Nura Follmann und Gerald Kleindienst aus Flacht gegen den Rhein-Lahn-Kreis war damit erfolgreich. Mit seinem Urteil bestätigt das Verwaltungsgericht Koblenz, dass der Kreis die sogenannte Weideschlachtung erlauben muss.

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Der Rhein-Lahn-Kreis wollte den Rinderzüchtern diese Schlachtmethode nicht genehmigen. Der Kreis begründete das mit einem Erlass des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums. Demzufolge sollten Freiland-Rinder vorzugsweise mit einem Bolzenschuss getötet werden. Die Tötung auf einer Weide mit einem Gewehrschuss sei nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Urteil: Landwirte dürfen selbst über Methode entscheiden

Das Verwaltungsgericht in Koblenz argumentierte, dafür gebe es keine gesetzliche Grundlage. Die Richter entschieden, dass beide Methoden gleichwertig sind. Rinderzüchter dürften also selbst entscheiden, mit welcher der beiden Methoden sie ihre Tiere schlachten.

Für die Rinderzüchter aus dem Rhein-Lahn-Kreis ist es eine Frage der Ethik: Nura Follmann und Gerald Kleindienst legen viel Wert auf artgerechte Haltung, halten ihre Rinder das ganze Jahr über auf der Weide und möchten, dass ihre schlachtreifen Tiere auch dort sterben.

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Mit einem Jagdgewehr wollen sie sie erschießen lassen - aus einer Entfernung zwischen zehn und 40 Metern. So könnten die Tiere bis zum Schluss in ihrer heimischen Umgebung bleiben und seien nicht dem Stress und der Angst während des Transports zum Schlachthof ausgesetzt, argumentieren die Züchter.

Rinderzüchter wollen Präzedenzfall schaffen

Das Gericht hatte nach dem ersten Prozesstag einen Vergleich vorgeschlagen. Der Rhein-Lahn-Kreis war dazu bereit, aber die Kläger lehnten ab. Sie bestanden auf einer Entscheidung, um auch für zukünftige Schlachtungen Rechtssicherheit zu haben.

Sie hoffen auch, dieses Urteil als Grundlage für einen Schadenersatz nutzen zu können. Sie wollen zudem mit einem Sieg vor Gericht einen Präzedenzfall auch für andere Viehzüchter schaffen.

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