Die Stadtverwaltung hatte dagegen vorgeschlagen, den Konsum von Cannabis auf den Volksfesten, aber auch beim Wochenmarkt generell zu verbieten - so, wie das zuvor zum Beispiel die Stadt Worms für die großen Feste getan hat. In dem neuen Bundesgesetz gebe es ein Verbot bei solchen Veranstaltungen nicht, so die Kaiserslauterer Stadtverwaltung.
Verbot von Cannabis auf Lautrer Kerwe wäre nicht durchsetzbar
Grundsätzlich darf kein Cannabis in der unmittelbaren Nähe von Kindern und Jugendlichen geraucht werden. Die Märkte und Volksfeste in Kaiserslautern werden von der Stadt als Familienveranstaltungen gesehen. Und hier bringe das neue Gesetz ein Problem mit sich: Denn es könne bei den vielen Gästen nicht kontrolliert werden, ob jemand in der Nähe von Menschen unter 18 Jahren Cannabis konsumiert. Somit sei ein solches Verbot auch als ein Schutz von Kindern und Jugendlichen zu sehen.
CDU und FWG sprachen sich für ein generelles Verbot bei Volksfesten aus. Neben grundsätzlicher Kritik an dem Bundesgesetz gab es auch hier das Argument, Kinder und Jugendliche zu schützen. Aus den Reihen der SPD, der Grünen und der Linken wurde der Vorschlag der Stadt kritisiert. Ein Verbot würde die Konsumenten "denunzieren". Bei Volksfesten dürfe beispielsweise auch Alkohol getrunken werden. Schließlich stimmten 23 Stadtratsmitglieder gegen ein Verbot, 19 stimmten dafür.
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