Diese Entscheidung dürfte wohl niemanden bei den knapp 30.000 Polizistinnen und Polizisten in Baden-Württemberg kalt lassen: An diesem Freitag fällt am Landgericht Stuttgart das Urteil über den ranghöchsten Polizisten im Land. Andreas R. steht seit fast drei Monaten wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung vor Gericht. Für den Ruf der Landespolizei ist das ein Desaster, das wird selbst im Innenministerium so gesehen.
Vergangenen Freitag forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Sie hält es für erwiesen, dass Andreas R. eine jüngere Kollegin - nach einem Personalgespräch - nachts vor einer Bar dazu genötigt hat, ihn intim zu berühren. Zudem soll Andreas R. eine Geldauflage von 16.000 Euro zahlen. Die Verteidigung hält den 50-Jährigen jedoch für unschuldig und will einen Freispruch.
#Me-Too-Prozess gegen Polizei-Inspekteur: Nebenklage-Anwalt zweifelt an Schuldspruch
Der Anwalt des mutmaßlichen Opfers, Holger-C. Rohne, zeigte sich wie die Anklagebehörde überzeugt von der Schuld des Inspekteurs. Gleichwohl äußerte er nach 13 Verhandlungstagen Zweifel, ob Andreas R. auch wirklich verurteilt wird. "Wir wissen, dass das, was wirklich geschehen ist, sich nicht immer widerspiegelt in einem Urteil", sagte Rohne dem SWR.
Die zentrale Frage in diesem Verfahren lautet: Hat Andreas R. seine höhere berufliche Stellung ausgenutzt, um die Frau zu sexuellen Handlungen zu bringen? Die Staatsanwaltschaft bejaht das und hat den Inspekteur nach Paragraf §177 Strafgesetzbuch angeklagt. Hierbei macht sie sich zunutze, dass das Sexualstrafrecht 2016 verschärft worden ist. Seitdem ist es keine zwingende Voraussetzung mehr, dass ein Opfer "erkennbaren Widerstand" zeigt. Stattdessen wird auch bestraft, "wenn der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht". In diesem Fall fürchtete die Beamtin nach eigener Aussage, nicht in den höheren Dienst befördert zu werden, wenn sie sich den Wünschen des Vorgesetzten widersetzt.
Bei einer Strafe von über einem Jahr verliert Andreas R. Beamtenstatus
Grundsätzlich ist wegen sexueller Nötigung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren möglich. Die Forderung der Staatsanwaltschaft von einem Jahr und drei Monaten liegt also eher am unteren Rand. Sollte Andreas R. verurteilt werden, kommt es auf die Höhe der Strafe an, wie es mit ihm als Polizeibeamten weitergeht. Bei einer Strafe von über einem Jahr - auch auf Bewährung - würde er seinen Status als Beamter und auch alle seine Pensionsansprüche automatisch verlieren.
Liegt die Strafe darunter, dürfte das Innenministerium das Disziplinarverfahren wieder aufnehmen. Das Ressort von Minister Thomas Strobl (CDU) müsste im Fall eines Freispruchs oder einer relativ geringen Strafe schnell darüber entscheiden, ob dem Inspekteur weiter das Führen der Dienstgeschäfte verboten wird - und er damit nicht auf seinen Posten zurückkehren kann. Dem Vernehmen nach hat Andreas R. insofern schlechte Karten für eine Rückkehr auf seine alte Stelle, weil seine Probezeit noch lief, als er wegen der Vorwürfe freigestellt wurde.
Ende Mai hatte Innenminister Strobl im Landtag eine Rückkehr des Inspekteurs auf seinen Posten quasi ausgeschlossen. "Ich kann mir persönlich nur schwer vorstellen, dass es eine Rückkehr in das Amt des höchsten uniformierten Polizisten im Land geben kann." Da spreche er auch für sehr viele in der Polizei Baden-Württemberg. Strobl stellte klar: "Unabhängig vom Strafverfahren und dessen Ausgang liegen Sachverhalte auf dem Tisch, die weder mit der Polizei noch mit einer Führungsfunktion bei der Polizei vereinbar sind."
Vetternwirtschaft und Drohanrufe Polizei-Affäre in BW: Strobl sieht keinen Handlungsbedarf
BW-Innenminister Strobl will die Vorwürfe gegen das Beförderungssystem bei der Polizei im Land nicht bewerten. Man müsse die Verantwortlichen damit konfrontieren, sagte er.
Ab wann wäre Andreas R. vorbestraft?
Im Fall einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr ist es gut möglich, dass sie auf Bewährung ausgesetzt wird. Voraussetzung dafür ist eine positive Sozialprognose. Geht die Strafe darüber hinaus, muss das Gericht besondere Gründe für eine Aussetzung der Vollstreckung liefern. Als vorbestraft gilt, wer eine Freiheitsstrafe von über drei Monaten erhält oder eine Geldstrafe von über 90 Tagessätzen. Um den Tagessatz zu berechnen, wird das Netto-Monatsgehalt durch 30 Tage geteilt.
Denkbar wäre auch, dass das Gericht einen minderschweren Fall von sexueller Belästigung erkennt und Andreas R. zu einer Strafe von unter sechs Monaten verurteilt. Dann könnte es sein, dass der Inspekteur nur eine Geldstrafe erhält. Möglich wäre auch eine sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt. Diese würde bedeuten, dass sich der Verurteilte in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren nichts zu schulden kommen lassen darf. Gelingt ihm das, wäre er nicht vorbestraft.
Es gilt als wahrscheinlich, dass die Verteidigung im Fall eines Schuldspruchs Rechtsmittel einlegt. Die Revision wäre dann gleich ein Fall für den Bundesgerichtshof (BGH), das höchste deutsche Strafgericht. Der BGH würde dann überprüfen, ob es in dem Verfahren Rechtsfehler gegeben hat. So könnten die Verteidiger zum Beispiel monieren, dass in weiten Teilen des Prozesses die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde. Auch könnte die Besetzung des Gerichts in Zweifel gezogen werden. Ob die Staatsanwaltschaft einen Freispruch anfechten würde, gilt als unsicher. Fraglich ist auch, ob das mutmaßliche Opfer sich eine Verlängerung des Verfahrens zumuten will.
Rückblick in die November-Nacht vor der Stuttgarter Bar
Es ist Freitag, der 12. November 2021, um 14:30 Uhr, als die Anwärterin auf den höheren Dienst für ein Personalgespräch ins Büro des Inspekteurs im Innenministerium kommt. Andreas R. erklärt der Frau, dass Polizeipräsidentin Stefanie Hinz ihn gebeten habe, sie bei ihrem Aufstieg als "Mentor" zu begleiten. Bei dem Gespräch wird Sekt getrunken.
Gegen 22 Uhr ziehen der Inspekteur, die jüngere Beamtin und ein weiterer Kollege in eine nahe gelegene Kneipe, um weiter zu trinken. Kurz vor Mitternacht bietet der Kollege der Frau an, sie nach Hause zu fahren. Doch sie lässt sich von Andreas R. dazu bewegen, noch in eine Bar in Stuttgart-Bad Cannstatt zu gehen. Der Inspekteur soll hier Stammgast und auch schon öfter in weiblicher Begleitung gewesen sein. Die beiden gehen gegen 3 Uhr nachts vor die Tür.
Im Prozess hat die Polizistin als Zeugin unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt. Doch so viel weiß man: Die Frau schilderte die Situation in der Gasse neben der Kneipe so, dass der Inspekteur sie genötigt habe, ihn intim zu berühren. Sie habe zwar Ekel empfunden, sich aber wegen möglicher beruflicher Nachteile nicht getraut, sich zu widersetzen. Andreas R. sagte dagegen nach SWR-Informationen in einer ersten Befragung bei der Polizei, sie habe ihn beim Urinieren überrumpelt und intim berührt. Im Prozess kam dazu kein Wort vom Inspekteur. Der Angeklagte schwieg und beobachtete das Verfahren - an seiner Seite: seine Frau, mit der er einen Sohn hat.
Ein Mitschnitt auf dem Smartphone des mutmaßlichen Opfers
Anders als im Prozess hat sich Andreas R. nur wenige Tage nach dem Treffen in der Bar im November 2021 ausgiebig in einem Skype-Telefonat mit dem mutmaßlichen Opfer geäußert. Von diesem Video-Gespräch hat die Frau heimlich einen Audio-Mitschnitt mit dem Smartphone gefertigt. Es wurde im Prozess ohne Öffentlichkeit angehört. Nach SWR-Informationen versuchte der Inspekteur die junge Frau zu überreden, sich mit ihm einzulassen. Demnach versicherte er in dem Gespräch mehrfach, dass sie durch den privaten Kontakt auch beruflich nur Vorteile haben werde. Er werde ihr helfen, sie in den höheren Dienst zu bringen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mitschnitt die Tatmotivation dokumentiert. Zwei Tage später berichtet die junge Frau Polizeipräsidentin Stefanie Hinz von den Geschehnissen in und vor der Bar und dem Videotelefonat. Kurz danach verbietet Hinz dem Inspekteur das Führen seiner Dienstgeschäfte und gibt die Informationen an die Staatsanwaltschaft.
Ein Überwachungsvideo als Entlastung?
Eine Überwachungskamera hat Andreas R. und die Polizistin in der Nacht zum 13. November stundenlang gefilmt. Das Video wurde im Prozess in voller Länge öffentlich gezeigt. In den ersten zwei Stunden der Aufnahmen ist zu sehen, wie der Inspekteur mit der Beamtin eng zusammensitzt. Sie küssen sich, umarmen sich und tauschen Zärtlichkeiten aus - oft neigt der Inspekteur den Kopf zu ihr herüber.
Doch es ist weiter offen, was vor der Tür der Kneipe geschah, als es zu intimen Berührungen gekommen sein soll. Vor der Tür gab es keine Überwachungskamera. Auch nach der Rückkehr der beiden von der Straße ist kaum eine Veränderung im Verhalten feststellbar. Die Verteidigung geht davon aus, dass das Video ein Beweis für die Unschuld von Andreas R. ist.
Allerdings sind auch so zahlreiche pikante Details im Prozess bekannt geworden, die nach und nach ein Bild ergeben. Im Jahr 2019 - also zwei Jahre vor dem jetzt angeklagten Fall - schickte der Inspekteur Nacktbilder von sich an eine Polizistin, die ebenfalls Anwärterin für den höheren Dienst war.
Die politische Dimension des Falls Andreas R.
Der #Metoo-Fall erschüttert seit mehr als eineinhalb Jahren die Polizei und auch die Politik in Baden-Württemberg - ein Untersuchungsausschuss im Landtag nimmt seit September auch die Rolle von Innenminister Thomas Strobl (CDU) und die Beförderungspraxis in dem Ressort unter die Lupe. Zuletzt berichteten Ex-LKA-Präsident Ralf Michelfelder und der Karlsruher Polizei-Vizepräsident Hans Matheis im Ausschuss von dubiosen Methoden im Beurteilungs- und Beförderungsverfahren bei der Polizei.
Der Grünen-Obmann Oliver Hildenbrand zeigte sich danach empört: "Für mich sieht es so aus, als ob es eine kleine Clique gab, die den großen Plan im Kopf hatte, was anstehende Personal- und Besetzungsverfahren angeht und was dann auch gegen Widerstände durchgedrückt wurde. Das ist für mich schon ein Phänomen, das sich mit Machtmissbrauch beschreiben lässt." Selbst die CDU-Abgeordnete Christiane Staab sprach von einem gestörten System, das reformiert werden müsse. Strobl erklärte dagegen, zunächst müssten nun diejenigen aus der Polizeiführung im Ausschuss befragt werden, gegen die sich Vorwürfe richteten.
So hat der SWR am 11.7. über die Sitzung des Untersuchungsausschusses im Landtag zur Polizei-Affäre berichtet.