Der Strafprozess gegen den Inspekteur der Polizei wegen sexueller Nötigung hat am Donnerstag auch eine Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart beschäftigt. Die mutmaßlich Geschädigte hat eine einstweilige Verfügung gegen die Verteidigerin des ranghöchsten Polizeibeamten Baden-Württembergs beantragt - und hat laut Gericht wohl auch gute Erfolgschancen.
Nach Angaben eines Sprechers des Gerichts will die Frau, dass der Anwältin bestimmte Äußerungen und Behauptungen untersagt werden, die diese in einer Pressemitteilung zu Beginn des Strafprozesses Ende April verbreitet hatte. In der Erklärung wird dem mutmaßlichen Opfer der sexuellen Nötigung vorgeworfen, bewusst Kontakt zu älteren und beruflich höher gestellten Männern gesucht zu haben, um ihre Karriere voranzubringen.
Anwältin bezichtigt mutmaßliches Opfer der Lüge
Darüber hinaus bezichtigte die Anwältin die mutmaßlich Geschädigte der Lüge. So habe sie in ihrer Vernehmung verschwiegen, dass sie ein Verhältnis zu einem Vorgesetzten bei der Polizei hatte. Zudem habe sie in einer Sprachnachricht erklärt, dass sie genau gewusst habe, was sie an dem Abend mit dem Inspekteur getan habe.
Die Polizeibeamtin betrachte dies als Rufschädigung und Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte, sagte der Sprecher dem SWR. Das sieht das Gericht offenbar ähnlich. So erklärte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag, dass diese Behauptungen die Privatsphäre des mutmaßlichen Opfers berührten. Hier sehe er eine relativ hohe Erfolgsaussicht für die Anträge der heute 34 Jahre alten Frau.
Zivilprozess unabhängig von Strafprozess wegen sexueller Nötigung
Zur Einordnung: Der Inspekteur der Polizei soll die junge Polizeibeamtin im November 2021 bei einem Kneipenbesuch sexuell genötigt haben. Er ist inzwischen freigestellt und muss sich derzeit vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Es geht in dem Verfahren um die Frage, ob er als ranghöchster Polizist des Landes seine Machtstellung als Vorgesetzter missbrauchte, um die Kommissarin zu sexuellen Gefälligkeiten zu drängen.
Im Strafprozess werden am Freitag Plädoyers erwartet, nächste Woche soll ein Urteil gesprochen werden. Der Zivilprozess um die Verteidigerin des Polizei-Inspekteurs ist unabhängig vom Strafprozess wegen sexueller Nötigung. Hier soll das Urteil voraussichtlich am 27. Juli fallen.