
Zwischenfälle in Wahllokalen in der Region
Zuschauer sollen bei der Bundestagswahl am Sonntag in Tübingen, Trossingen (Kreis Tuttlingen) und im Kreis Rottweil Wahlhelfer eingeschüchtert und bei der Arbeit behindert haben. Das geht aus Anfragen des SWR bei den Kreiswahlleitern der Wahlkreise hervor. Zuerst hatte das "Schwäbische Tagblatt" über einen Vorfall in Tübingen berichtet.
Demnach sollen zwei Männer mit verschränkten Armen die Auszählung in einem Tübinger Wahllokal verfolgt haben - mutmaßlich aus der rechtsextremen Szene. Das habe "kontrollierend und einschüchternd gewirkt", berichtet ein Wahlhelfer dem "Schwäbischen Tagblatt". Der Landkreis Tübingen bestätigt, dass es in mehreren Wahllokalen Wahlbeobachter gab, die sich nicht an die Regeln gehalten haben, weshalb teilweise auch vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden musste. Grundsätzlich darf jeder oder jede eine Wahl beobachten.
Wie funktioniert Wahlbeobachtung?
Wahlen unterliegen in Deutschland dem Öffentlichkeitsprinzip. Das bedeutet: Alle Bürgerinnen und Bürger dürfen den Wahlvorgang und die Auszählung der Stimmen beobachten, nicht aber stören, behindern oder fotografieren. Die Beobachter dürfen auch keine Wahldokumente einsehen oder anfassen - und Wahlvorstände dürfen nicht eingeschüchtert werden.
In Trossingen hat sich ein Wahlbeobachter nicht daran gehalten. Der Mann hat sich an einer Wahlurne zu schaffen gemacht und ein Siegel angebracht, so das Landratsamt Tuttlingen. Zuvor habe der Mann moniert, dass die Wahlurne nicht versiegelt sei. Dem Mann sei erklärt worden, dass die Urne ordnungsgemäß verschlossen und durch ein Schloss gesichert gewesen war, schreibt das Landratsamt.
Dennoch habe der Mann danach ein Foto vom Wahlvorstand und der Urne gemacht - trotz Aufforderung, dies zu unterlassen, schreibt das Landratsamt. Der Mann habe die Szene in mehreren Wahllokalen wiederholt. Schließlich sei die Polizei hinzugezogen worden.
Mutmaßlich mehrere Störungen in Wahllokalen
Trossingens Bürgermeisterin Susanne Irion (parteilos) macht gleich mehrere Vorfälle in Trossinger Wahllokalen auf Instagram öffentlich. Mehrfach sei es laut geworden und eine Vielzahl von Wählern habe in Zweifel gezogen, dass die Abstimmung korrekt ablaufe. Die Vorwürfe: Die Urnen seien nicht verschlossen, sie hätten einen doppelten Boden oder die Tinte der bereitgestellten Kugelschreiber würde unsichtbar.
Eine Vielzahl von Wählern hat in den Trossinger Wahllokalen in Zweifel gezogen, dass es bei der Wahl mit rechten Dingen zugeht.
Bürgermeisterin Irion bedankt sich bei den Wahlhelfern: "Meine Hochachtung an die Wahlhelfer, die mit kühlem Kopf richtig reagiert haben". Auch in Vöhringen im Kreis Rottweil störte ein Wahlbeobachter bei der Auszählung durch "lautstarke und massive Einmischung", so das Landratsamt Rottweil. Den Hinweis, dass die Beobachtung rechtens ist, eine Störung der Wahlhandlungen aber nicht erlaubt sei, habe er ignoriert. Er sei deshalb von einer Sicherheitsfirma aus dem Wahlraum gebracht worden.
Rechtsextreme Szene ruft zu Wahlbeobachtungen auf
In Tuttlingen sollen Wahlbeobachter gleich in fünf Wahllokalen aufgetreten sein und Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bedrängt haben - so schreibt es die "Schwäbische Zeitung". Das habe Tuttlingens Oberbürgermeister Michael Beck dem Gemeinderat mitgeteilt. Anzeige will die Stadt nicht erstatten, unter anderem, weil die Wahlbeobachter namentlich nicht bekannt sind, so die Zeitung.
Ulrich Narr, Wahlleiter in Tübingen, sagte dem SWR, dass Wahlbeobachtungen in den vergangenen Jahren zugenommen haben. Nicht nur in Tübingen, sondern landesweit. Vor allem Gruppierungen aus der rechtsextremen Szene riefen zu solchen Wahlbeobachtungen auf. Zum Beispiel der vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte Verein "Ein Prozent". Auch die AfD halte Bürgerinnen und Bürger dazu an, Wahlbeobachtungen zu machen, um den Wahlhelfern "auf die Finger" zu schauen, so Narr.