Hallo, ich bin Paula Zeiler aus dem SWR Studio Freiburg und freue mich auf die Osterfeiertage. Vorher schauen wir aber noch zusammen auf diese Woche:
- Und da ist das Knöllchen! Warum auch Tickets aus der Schweiz bald bezahlt werden müssen
- Einfach mal loben: Warum Jogi Löw alles richtig gemacht hat
- Diskussionen im Netz: Wann spricht man von Totschlag und wann von Mord?
Knöllchen aus der Schweiz ignorieren?
Ab dem 1. Mai können Zuschnellfahrer und Falschparker ihre Knöllchen aus der Schweiz nicht mehr einfach aussitzen. Das war wohl bisher ganz gut möglich. Ein neuer Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz will das zukünftig verhindern. Aber was bedeutet der neue Vertrag für Verkehrssünder konkret?
Ganz einfach: Bußgelder ab 80 Franken (ca. 70 Euro) werden ab Mai auch von deutschen Behörden eingetrieben. Diese Schwellen sind in der Schweiz aber schnell erreicht: Fährt man 20 km/h auf der Autobahn zu schnell, kostet es 180 Franken (ca. 184 Euro), auf anderen Straßen noch mehr. Zum Vergleich: In Deutschland kostet so eine Geschwindigkeitsüberschreitung 60 Euro.
Bisher mussten Verkehrssünder nur bei einer Wiedereinreise in die Schweiz mit einem Strafbefehl rechnen. Denn Bußgelder aus nicht EU-Ländern, wie die Schweiz, konnten nicht vollstreckt werden. Mit dem neuen Polizeivertrag ändert sich das. Aber gleiches Recht für alle: Der Vertrag gilt auch, wenn Schweizerinnen und Schweizer in Deutschland gegen Verkehrsregeln verstoßen.
Um die neuen Regeln für Knöllchen aus der Schweiz ging es am 28.03.2024 in den SWR4 Regionalnachrichten Südbaden.
Jogi lobt Streich: Warum jeder Wertschätzung braucht
"Die Karriere von Christian ist unvergleichlich. Er hat beim SC Freiburg Geschichte wie keiner vor ihm geschrieben". Das sagte Jogi der "Sport Bild" über Christian Streich. Sowas geht doch runter wie Butter!
Wann seid ihr das letzte Mal so richtig gebauchpinselt worden? Ich freue mich immer, wenn Kolleginnen oder Kollegen spontan vorbei kommen und einen aus dem Nichts heraus loben. Das ist oftmals ein kurzer Kommentar. Nach dem Motto "Das habe ich mir gerne angehört, angeschaut, weil ...!" Aber wie lobt man eigentlich richtig auf der Arbeit?
Nichts sagen ist nicht gleich loben
Laut der Wirtschaftspsychologischen Gesellschaft (WPGS) soll man auf der Arbeit konkretes Verhalten loben. Zum Beispiel: "Du hast genau auf den Punkt gebracht, wo das Problem liegt. Danke!" oder "Du warst richtig gut vorbereitet, deshalb konnten wir den Kunden für das Projekt gewinnen." Nicht loben sollte man eine Charaktereigenschaft, wie zum Beispiel: "Du bist aber clever gewesen." Die WPGS rät auch zu positiven Formulierungen. Also nicht etwa sagen: "Du konntest ja überhaupt keine Fragen nicht gut beantworten!" sondern einfach sagen "Toll, wie du alle Fragen beantwortet hast."
Das Sprichwort "Nicht zu schimpfen, ist loben genug." - oder wie es bei uns heißt "Nit gschimpft isch globt gnug" - ist vollkommen falsch, sagt der Psychiater Reinhard Haller im Gespräch mit dem SPIEGEL. Denn Wertschätzung ist eben ein Grundbedürfnis von uns allen. Und deshalb versuche ich nächste Woche mindestens einmal zu loben.
Über das Lob von Jogi Löw ging's in den SWR4 Regionalnachrichten Südbaden am 27.03.24.
Hohentengen: Warum wird dem Mann Totschlag und kein Mord vorgeworfen?
Ein Mann soll in Hohentengen (Kreis Waldshut) seine Eltern und seinen Bruder mit einem Messer getötet und seine Schwester schwer verletzt haben. Der Mann ist 19 Jahre alt und wurde direkt vor Ort festgenommen. Ihm wird jetzt Totschlag in drei Fällen sowie versuchter Totschlag vorgeworfen. Und genau diese Tatsache sorgte auf Instagram für ordentlich Diskussion.
Unter dem Beitrag von swraktuell kommentierte wolfsmama_2020: "Also wenn jemand auf seine Familie mit einem Messer losgeht, in der offensichtlichen Absicht sie zu töten, ist das für mich Mord." Auch Userin sabineinlove sprach von "Totschlag? Eher Mord!" unter dem Instagram-Post. Aber wann geht es um Mord und wann um Totschlag?
Um Mord geht es nur, wenn auch ein Mordmerkmal vorliegt. Das kann Heimtücke sein oder besondere Grausamkeit. Mord liegt auch vor, wenn der Täter aus niederen Beweggründen handelte, also aus Habgier, Mordlust oder zur sexuellen Befriedigung - wie etwa im Fall der 14-jährigen Ayleen aus Gottenheim. Wird die Tat als gemeingefährlich eingestuft ist, ist das ebenfalls Mord: Dazu müssen weitere Menschen gefährdet worden sein, zum Beispiel durch eine Bombe oder Brandstiftung.
Totschlag bedeutet, dass ein Täter jemanden vorsätzlich umgebracht hat. Das kann auch bedeuten, dass er dessen Ableben nur billigend in Kauf genommen hat. Das Strafmaß beträgt mindestens fünf Jahre, in minder schweren Fällen ein bis zehn Jahre. Das kann der Fall sein, wenn der Täter im Affekt handelte oder aus Eifersucht. In besonders schweren Fällen ist aber auch lebenslang möglich.
Wie geht es jetzt weiter in Hohentengen? Der 19-Jährige ist in Untersuchungshaft und die Ermittlungen dauern an. In solchen Fällen dauert es oft mehrere Monate, bis es ein Urteil gibt. Die gute Nachricht: Die Schwester des Beschuldigten ist außer Lebensgefahr.
Über die Tat und den Haftbefehl berichtete SWR Aktuell am 27.03.24.
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