Der 58-jährige Angeklagte aus dem Landkreis Lörrach ist am Montag vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen wegen Totschlags und illegalem Waffenbesitzes zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Er muss sechs Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Im Prozess hatte er gestanden, im Dezember 2023 einen 38 Jahre alten Mann aus Tunesien in seinem Zuhause in Rickenbach (Kreis Waldshut) erschossen, die Leiche später zerstückelt und die Teile in den Rhein geworfen zu haben.
Im Fall habe es Lücken gegeben, die abschließend nicht aufgeklärt werden konnten, so der Vorsitzende Richter Martin Hauser bei der Urteilsverkündung vor dem Landgericht in Waldshut-Tiengen. In seinem Schlusswort betonte er, dass der Prozess ohne das Geständnis des Angeklagten nicht zustande gekommen wäre.
Geständnis wirkt strafmildernd
Besonders das Geständnis des Verurteilten hat sich positiv auf die Höhe des Strafmaßes ausgewirkt. In der Regel wird Totschlag mit einer Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren bestraft. Der Angeklagte aus dem Landkreis Lörrach hatte sich der Polizei gestellt und vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt.
Schwester aus Tunesien bei Urteilsverkündung anwesend
Die Schwester des Opfers hatte für die Urteilsverkündung extra ein Visum bekommen. Sie äußerte sich am letzten Tag vor Gericht und schilderte, wie sehr die Familie unter der Tat leide. Ihr Bruder sei wie ein Vaterersatz für sie gewesen, der ältere Bruder, der von einem besseren Leben in Deutschland geträumt habe.
Die Urteilsverkündung im Fall Rickenbach wurde mehrere Male verschoben. Denn erst spät hatte sich eine Schwester des Opfers aus Tunesien als Nebenklägerin im Prozess eingeschaltet und sich um ein Visum bemüht. Die Nebenklage kritisierte den Ablauf: Die Familie sei nicht ausreichend über ihre Rechte informiert worden. So hätte die Familie nicht gewusst, dass ausländische Nebenkläger in der Regel ein Visum erhalten, um vor Gericht erscheinen zu können.
Hat der Angeklagte eine rechtsradikale Gesinnung?
Neben unzähligen Waffen und Munition sind die Ermittler im Haus des Verurteilten auf rechtsradikale Schriften aus der NS-Zeit gestoßen. Allerdings habe es laut dem Richter nur Indizien für eine rechtsradikale Gesinnung des 58-jährigen Deutschen gegeben. Doch Beweise, dass die Tat rassistisch motiviert war, gäbe es keine. Unmittelbar vor der Urteilsverkündung entschuldigte sich der Angeklagte unter Tränen bei der Familie.
Die Beratungsstelle "Leuchtlinie", die Betroffene von rechter, rassistischer, und antisemitischer Gewalt in Baden-Württemberg berät, stellt die Hintergründe der Tat infrage. So hätte sich der Verurteilte nach der Tat laut Beratungsstelle in Briefen an seine Familie als "Held" bezeichnet, der eine vermeintlich islamistische Bedrohung verhindert hätte.
Das Tatmotiv bleibt auch nach Abschluss des Prozesses unklar. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.