Archeologe Andreas Haasis-Berner untersucht den im Glottertal gefundenen Münzschatz.

Silbermünzen aus dem 14. Jahrhundert

Nach Fund von Münzschatz im Glottertal: Was bleibt dem Finder?

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Autor/in
Christoph Regli
Onlinefassung
Samantha Happ
SWR Redakteurin und Reporterin Samantha Happ

Im Schwarzwald ist ein 700 Jahre alter Münzschatz im Wert von heute mehreren Tausend Euro entdeckt worden. Wem der Schatz gehört, was der Finder bekommt und ob Schatzsuche einfach so erlaubt ist.

Es klingt ein wenig wie in einem Abenteuerroman. Ende Mai wurde bei Bauarbeiten im Glottertal (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) nahe der aus dem Fernsehen bekannten "Schwarzwaldklinik" ein Münzschatz aus dem 14. Jahrhundert gefunden. Die rund 1.600 Silbermünzen haben einen Durchmesser von etwas mehr als einem Zentimeter und entsprechen etwa dem damaligen Wert von 150 Schafen, so Archäologe Andreas Haasis-Berner vom Landesamt für Denkmalpflege.

Sehr seltener Fund

Man geht davon aus, dass die Münzen im Jahr 1320 versteckt und nicht wieder ausgegraben wurden. Früher befand sich an der Stelle eine Bergleutesiedlung der Arbeiter in den Bergwerken am Schwarzwaldrand, so Haasis-Berner. Aus diesem Grund wurden die Arbeiten, das verlegen von Wasserleitungen, auch von Seiten des Denkmalschutzes durch einen Mitarbeiter begleitet. Dieser hatte ursprünglich den Auftrag, nach Keramik Ausschau zu halten. Dass sie letztlich einen Münzschatz unter der Erde finden, das ist auch für den Archäologen etwas ganz Besonderes.

Einen Schatz zu finden, kann man sich wünschen, aber es ist äußerst unwahrscheinlich, weil es sehr selten ist.

Was ist mit Finderlohn?

Laut Denkmalamt ist es die größte Entdeckung in der Region seit dem Münzfund von Malterdingen im Jahr 1949. Doch wirkt sich das auch auf den Finderlohn aus? Anders als oft in Filmen und Serien dargestellt, gehört der gefundene Münzschatz aber dem Land Baden-Württemberg. Nicht nur, weil es sich bei dem Fundort um eine Denkmalfläche gehandelt hat. Auch wenn Privatpersonen einen Schatz in ihrem Garten finden, muss der gemeldet werden und gehört dem Land. Alles andere nennt sich "Raubgräbern" und ist strafbar. "Wenn jetzt hier jemand einen Münzschatz sucht, den birgt und dann versucht den im Internet zu verkaufen, dann kann er sich auf entsprechende Strafen gefasst machen", mahnt Haasis-Berner.

Ganz ohne Belohnung gehen Archäologe Haasis-Berner und sein Mitarbeiter, der die Arbeiten betreut hat, aber nicht aus. Ihnen bleibt immerhin noch der Ruhm eines solch seltenen Schatzes und die Möglichkeit, sich nun wissenschaftlich mit den Münzen zu beschäftigen.

Mittelalterliche Silbermünzen auf einer Handfläche
Unscheinbare Silberplättchen - früher ein Vermögen wert. Bild in Detailansicht öffnen
700 Jahre alte, nun ausgegrabene Münzen des Typs Zofingen.
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Eine 700 Jahre alte, nun ausgegrabene Münze, die vermutlich in Breisach geprägt wurde.
Und so sieht beispielhaft eine Münze des "Typs Breisach" aus. Bild in Detailansicht öffnen
1.600 ausgegrabene, circa einen Zentimter große Silbermünzen liegen auf einer braunen Fläche aus.
1.600 Münzen aus Silber entdeckten Archäologen in Glottertal am Rande des Schwarzwalds. Bild in Detailansicht öffnen
Erdarbeiten am Glottertäler Schwimmbad
Bei Erdarbeiten am Glottertäler Schwimmbad wurden die Münzen entdeckt. Bild in Detailansicht öffnen
Mittelalterliche Silbermünzen in einer Wanne
Der Münzschatz aus dem Glottertal wurde dank eines Hobby-Archäologen im Schlamm entdeckt. Bild in Detailansicht öffnen

Schatzsuche: Nur mit Genehmigung

Ohne Finderlohn aber für Abenteuer, Ruhm und Ehre auf Schatzsuche gehen - auch das ist nicht erlaubt. Wer sich in Baden-Württemberg auf Schatzsuche begibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat. Auch sogenannte Sondengänge, auch Sondeln genannt, sind verboten, wenn man keine Genehmigung hat. Diese kann man allerdings beim Landesamt für Denkmalpflege beantragen. Grundsätzlich gilt: Die Schatzsuche eher den Heldinnen und Helden in Abenteuerromanen überlassen und beim zufälligen Fund von Scherben, Münzen oder ähnlichen Dingen, immer beim Landesamt für Denkmalpflege Bescheid geben.

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