Es klingt ein wenig wie in einem Abenteuerroman. Ende Mai wurde bei Bauarbeiten im Glottertal (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) nahe der aus dem Fernsehen bekannten "Schwarzwaldklinik" ein Münzschatz aus dem 14. Jahrhundert gefunden. Die rund 1.600 Silbermünzen haben einen Durchmesser von etwas mehr als einem Zentimeter. Sie entsprächen etwa dem damaligen Wert von 150 Schafen, so Archäologe Andreas Haasis-Berner vom Landesamt für Denkmalpflege.
Sehr seltener Fund
Die Forscher gehen davon aus, dass die Münzen im Jahr 1320 versteckt und nicht wieder ausgegraben wurden. Früher habe sich an der Stelle eine Bergleutesiedlung der Arbeiter in den Bergwerken am Schwarzwaldrand befunden, sagt Haasis-Berner. Aus diesem Grund wurden die Erdarbeiten - das Verlegen von Wasserleitungen - auch von einem Mitarbeiter des Denkmalschutzes begleitet. Dieser hatte ursprünglich den Auftrag, nach Keramik Ausschau zu halten. Dass sie letztlich einen Münzschatz unter der Erde fanden, ist auch für den Archäologen etwas ganz Besonderes.
Was ist mit Finderlohn?
Laut Denkmalamt ist es die größte Entdeckung in der Region seit dem Münzfund von Malterdingen im Jahr 1949. Doch wirkt sich das auch auf den Finderlohn aus? Anders als oft in Filmen und Serien dargestellt, gehört der gefundene Münzschatz nicht dem Finder, sondern hier dem Land Baden-Württemberg. Nicht nur, weil es sich bei dem Fundort um eine Denkmalfläche gehandelt hat. Auch wenn Privatpersonen einen Schatz in ihrem Garten finden, muss der gemeldet werden und gehört dem Land. Alles andere nennt sich "Raubgräbern" und ist strafbar. "Wenn jetzt hier jemand einen Münzschatz sucht, ihn birgt und dann versucht, ihn im Internet zu verkaufen, dann kann er sich auf entsprechende Strafen gefasst machen", mahnt Haasis-Berner.
Ganz ohne Belohnung gehen Archäologe Haasis-Berner und sein Mitarbeiter, der die Arbeiten betreut hat, aber nicht aus. Ihnen bleibt immerhin noch der Ruhm eines solch seltenen Schatzes und die Möglichkeit, sich nun wissenschaftlich mit den Münzen zu beschäftigen.
Schatzsuche: Nur mit Genehmigung
Ohne Finderlohn, aber für Abenteuer, Ruhm und Ehre auf Schatzsuche gehen - auch das ist nicht erlaubt. Wer sich in Baden-Württemberg auf Schatzsuche begibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat. Auch sogenannte Sondengänge, auch Sondeln genannt, sind verboten, wenn man keine Genehmigung hat. Diese kann man allerdings beim Landesamt für Denkmalpflege beantragen. Grundsätzlich gilt: Die Schatzsuche eher den Heldinnen und Helden in Abenteuerromanen überlassen und beim zufälligen Fund von Scherben, Münzen oder ähnlichen Dingen immer dem Landesamt für Denkmalpflege Bescheid geben.