Freiburger Amtsblatt weigerte sich Artikel der AfD zu drucken

Klage abgelehnt: AfD-Gruppierung klagt erfolglos gegen Nichtveröffentlichung in Freiburger Amtsblatt

Stand

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat am Donnerstag über eine Klage der AfD verhandelt. Es ging um einen AfD-Beitrag im Amtsblatt der Stadt Freiburg, der nicht veröffentlicht wurde.

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat am Donnerstag über eine Klage der AfD-Gruppierung im Gemeinderat verhandelt. Sie wollte gerichtlich klären, ob es rechtens war, dass ein Beitrag im Amtsblatt der Stadt Freiburg im Oktober 2024 nicht veröffentlicht wurde. Am Freitagmittag kam dann die Entscheidung. Auf SWR-Nachfrage teilte das Verwaltungsgericht das Urteil mit: die Klage der AfD-Gruppierung gegen die Stadt wurde abgewiesen. Eine Begründung zum Urteil wird das Gericht erst in einigen Wochen vorlegen.

Gestritten wird um einen Beitrag zum Thema Migrationspolitik. Die Redaktion des Amtsblatts hatte die Veröffentlichung verweigert. Sie begründete das damit, dass dem Beitrag ein hinreichender kommunalpolitischer Bezug gefehlt habe. Laut einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts war der Beitrag für die Verantwortlichen des Amtsblatts "allgemeinpolitischer Natur" - und damit unzulässig.

Fehlte dem Artikel ein hinreichender kommunalpolitischer Bezug?

Der Beitrag der AfD-Gruppierung war von der Redaktion des Amtsblatts auch mit der Begründung zurückgewiesen worden, er beinhalte im Sinne des Redaktionsstatuts unzulässige Parteiwerbung. So steht es in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 17. März 2025.

Zum rechtlichen Hintergrund: Die Gemeindeordnung (§ 20 Abs. 3) räumt in Verbindung mit dem Redaktionsstatut des Freiburger Amtsblatts auch Gemeinderatsfraktionen, Gruppierungen oder einzelnen Stadträten unter bestimmten Voraussetzungen das Recht ein, eigene Beiträge im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Die AfD hatte in dem betreffenden Beitrag Bezug auf einen Raubüberfall auf dem Stühlinger Kirchplatz in Freiburg genommen. Abgeleitet von diesem Vorfall folgten darin allgemeine Forderungen zur Migrationspolitik in Deutschland. Der Artikel endete mit dem Tenor, dass nur die AfD für eine gute und sichere Migrationspolitik in Deutschland stehe.

Nach Ablehnung: AfD-Gruppierung reichte keinen neuen Artikel ein

Nachdem die Redaktion des Freiburger Amtsblatt sich geweigert hatte, den Artikel der AfD-Gruppierung abzudrucken, stellte die Redaktion den Autoren eine Frist für das Einreichen eines neuen Beitrags. Diese ließ die AfD-Gruppierung verstreichen, ohne etwas Neues einzusenden. Die für den Beitrag der AfD vorgesehenen Stelle im Amtsblatt blieb stattdessen leer, versehen mit einem redaktionellen Hinweis:

Die AfD-Gruppierung hat bis Redaktionsschluss keinen Beitrag geliefert, der den Anforderungen des vom Gemeinderat beschlossenen Redaktionsstatuts entspricht.

Das Verwaltungsgericht Freiburg muss prüfen, ob es rechtens war, den Beitrag der AfD-Gruppierung im Freiburger Gemeinderat nicht abzudrucken. Gemäß § 20 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird den Fraktionen und Gruppierungen sowie ggf. Einzelstadträtinnen und Einzelstadträten das Recht eingeräumt, in eigenen Beiträgen ihre Auffassungen zu Angelegenheiten der Gemeinde darzustellen.
Das Verwaltungsgericht Freiburg muss prüfen, ob es rechtens war, den Beitrag der AfD-Gruppierung im Freiburger Gemeinderat nicht abzudrucken. Gemäß § 20 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird den Fraktionen und Gruppierungen sowie ggf. Einzelstadträtinnen und Einzelstadträten das Recht eingeräumt, in eigenen Beiträgen ihre Auffassungen zu Angelegenheiten der Gemeinde darzustellen.

Waren einer oder beide AfD-Stadträte die Kläger?

Zu Beginn der Verhandlung vor dem Freiburger Verwaltungsgericht musste nun zunächst Formelles geklärt werden: Der Vorsitzende Richter stellte zuerst die Zulässigkeit der Klage der AfD-Gruppierung fest. Hier hatte es zunächst Zweifel gegeben, da die vorgelegte Bevollmächtigung des Antrags nur von AfD-Stadtrat Karl Schwarz unterzeichnet war. Beide Stadträte der im Freiburger Gemeinderat waren beim Verhandlungsauftakt nicht anwesend und ließen sich durch Rechtsanwalt Dubravko Mandic vertreten. Mandic war früher selbst AfD-Mitglied und saß zeitweise im Freiburger Gemeinderat.

Klagerecht nur für Fraktionen und Gruppierungen

In einer Verhandlungspause konnte der Rechtsanwalt der AfD-Gruppierung den anderen Freiburger AfD-Stadtrat Markus Castro dann telefonisch erreichen. Dieser teilte dem Vorsitzenden Richter mit, dass die Klage auch in seinem Sinne sei. Zum Hintergrund: Das Klagerecht in einem derartigen Fall gilt nur für Fraktionen und Gruppierungen, nicht aber für einzelne Stadträte.

Rechtsanwalt Dubravko Mandic kritisierte daraufhin lautstark das Vorgehen des Verwaltungsgerichts und gab an, seine Mandanten und er seien im Vorfeld nicht richtig über die Art und Weise der Bevollmächtigung informiert gewesen. Der Vorsitzende Richte räumte ein, dass das Schreiben "nicht perfekt formuliert" gewesen sei.

Rechtsanwalt Mandic erklärte dazu: Er gehe davon aus, dass das Gericht alles versuche, um die Klage abzuweisen. Er stellte Befangenheitsanträge gegen die eingesetzten Richter, da er die "sachgerechte Prüfung" des Falls durch das Gericht nicht als gegeben sah.

Wegen eines anderen Gerichtstermins von Rechtsanwalt Mandic in Sigmaringen wurde die Verhandlung unterbrochen und am späten Nachmittag fortgesetzt. Die Befangenheitsanträge von Rechtsanwalt Mandic wurden durch das Gericht abgelehnt.

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