Hinterbliebene von getöteten Polizistinnen und Polizisten sowie schwer geschädigte Beamte werden künftig deutlich besser entschädigt. Das hat das baden-württembergische Finanzministerium auf Anregung der CDU und des Innenministeriums geprüft und entschieden. Demnach passt das Land Baden-Württemberg seine Zahlungen auf das hohe Niveau des Bundes und anderer Länder an. "Wir werden die Entschädigung neu regeln und verbessern", sagte Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne).
Auch Innenminister Thomas Strobl (CDU) ist zufrieden: "Wir stehen hinter denen, die für uns einstehen - und dafür sogar Leib und Leben einsetzen. Wir schützen die, die uns schützen", sagte er nach Angaben seines Ministeriums.
Viele Beträge künftig verdoppelt
Beamtinnen und Beamte sollen künftig 150.000 Euro statt wie bislang 80.000 Euro erhalten, sollten sie wegen eines Dienstunfalls mindestens zu 50 Prozent dauerhaft geschädigt bleiben. Stirbt ein Beamter oder eine Beamtin im Dienst, wird Witwen oder Witwern sowie versorgungsberechtigten Kindern künftig 100.000 Euro gezahlt. Bislang waren es 60.000 Euro.
Hinterlässt der oder die Tote keine Kinder oder Partner, erhalten die Eltern und nicht versorgungsberechtigte Kinder eine einmalige Zahlung von 40.000 Euro. Das ist doppelt so viel wie derzeit.
Mehr als 80 Polizisten und Polizistinnen bei Einsätzen gestorben
Seit dem Zweiten Weltkrieg sind nach Angaben des Landesinnenministeriums mehr als 80 Polizisten und Polizistinnen in Baden-Württemberg bei einem Einsatz ums Leben gekommen. Vor dem gewaltsamen Tod eines Polizisten Ende Mai auf dem Mannheimer Marktplatz starb zuletzt 2013 ein Polizeibeamter im Land bei einem Einsatz. Zuletzt hatte der Unfalltod eines Motorradpolizisten in Stuttgart im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft für Aufsehen gesorgt.
Tausende Menschen nahmen teil Trauerfeier für getöteten Polizisten: Bewegender Abschied in Mannheim
In Gedenken an den nach einem Einsatz auf dem Mannheimer Marktplatz gestorbenen Polizisten hat es am Freitag eine Trauerfeier gegeben. Tausende verfolgten die Veranstaltung.
Nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz haben die Hinterbliebenen von im Dienst gestorbenen Beamtinnen und Beamten - unabhängig von sonstigen Zahlungen wie etwa Renten oder Beerdigungskosten - einen Anspruch auf eine einmalige Entschädigung. Die CDU hatte kritisiert, Baden-Württemberg zahle im Ländervergleich die niedrigsten Beträge im Todesfall.