Entscheidung des Finanzministeriums

Im Dienst verletzt oder gestorben: Polizisten und ihre Familien in BW erhalten mehr Entschädigung

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Wenn Polizisten im Dienst sterben, erhalten Hinterbliebene eine Rente und eine einmalige Entschädigung. Das Land will die Summen erhöhen - sie lagen unter dem Bundesdurchschnitt.

Hinterbliebene von getöteten Polizistinnen und Polizisten sowie schwer geschädigte Beamte werden künftig deutlich besser entschädigt. Das hat das baden-württembergische Finanzministerium auf Anregung der CDU und des Innenministeriums geprüft und entschieden. Demnach passt das Land Baden-Württemberg seine Zahlungen auf das hohe Niveau des Bundes und anderer Länder an. "Wir werden die Entschädigung neu regeln und verbessern", sagte Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne).

"Eine höhere Entschädigung macht den Verlust nicht weniger schmerzvoll, ist aber ein wichtiges Signal der Unterstützung."

Auch Innenminister Thomas Strobl (CDU) ist zufrieden: "Wir stehen hinter denen, die für uns einstehen - und dafür sogar Leib und Leben einsetzen. Wir schützen die, die uns schützen", sagte er nach Angaben seines Ministeriums.

Viele Beträge künftig verdoppelt

Beamtinnen und Beamte sollen künftig 150.000 Euro statt wie bislang 80.000 Euro erhalten, sollten sie wegen eines Dienstunfalls mindestens zu 50 Prozent dauerhaft geschädigt bleiben. Stirbt ein Beamter oder eine Beamtin im Dienst, wird Witwen oder Witwern sowie versorgungsberechtigten Kindern künftig 100.000 Euro gezahlt. Bislang waren es 60.000 Euro.

Hinterlässt der oder die Tote keine Kinder oder Partner, erhalten die Eltern und nicht versorgungsberechtigte Kinder eine einmalige Zahlung von 40.000 Euro. Das ist doppelt so viel wie derzeit.

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Nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz haben die Hinterbliebenen von im Dienst gestorbenen Beamtinnen und Beamten - unabhängig von sonstigen Zahlungen wie etwa Renten oder Beerdigungskosten - einen Anspruch auf eine einmalige Entschädigung. Die CDU hatte kritisiert, Baden-Württemberg zahle im Ländervergleich die niedrigsten Beträge im Todesfall.

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