Landtag beschließt Gesetzesänderung

Nach Angriffen: Mehr Schmerzensgeld für Polizisten in BW

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Polizisten, die im Dienst angegriffen und verletzt werden, sollen vom Land finanziell besser versorgt werden. Gefordert werden auch höhere Entschädigungen für Hinterbliebene.

Polizistinnen und Polizisten, die im Dienst verletzt werden, sollen künftig mehr Unterstützung vom Land erhalten. Der Landtag hat dazu am Mittwoch eine Änderung des Landesbeamtengesetzes beschlossen.

Angriffe auf Polizisten: Auch in diesen Fällen gibt es künftig Hilfe

Seit 2018 zahlt der Staat bereits das Schmerzensgeld, wenn der Täter mittellos ist und das Opfer deshalb die Schmerzensgeldansprüche nicht durchsetzen kann. Künftig soll der Dienstherr auch dann einspringen, wenn der Täter unter einer psychischen Krankheit leidet, stark alkoholisiert bei der Tat war oder unbekannt ist.

Die Entscheidung über die Zahlung einer Entschädigung und deren Höhe soll laut Innenministerium künftig eine Ombudsstelle treffen. Der bürokratische Aufwand solle überschaubar bleiben, teilte das Ministerium mit. Das Gesetz sei eine klare Botschaft in die Polizei hinein, dass man sie nicht allein lasse, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU).

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßte die neuen Regelungen: "Dafür haben wir lange gekämpft", sagte Landeschef Ralf Kusterer. Er betonte, dass so künftig auch bei abgeschobenen Straftätern ein Schmerzensgeld gezahlt werden könne. Das gelte auch dann, wenn sich der Täter abgesetzt habe, so Kusterer weiter. 

Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Gewalttaten gegen Beamte in Baden-Württemberg der Kriminalstatistik zufolge um 8,5 Prozent auf 6.000 Fälle. 3.002 Polizistinnen und Polizisten wurden dabei verletzt, das sind 11,7 Prozent mehr als im Jahr davor.

Forderung nach mehr als 60.000 Euro Entschädigung für Hinterbliebene

Nach dem tödlichen Angriff von Mannheim wird auch wieder über die Entschädigung von Angehörigen getöteter Polizisten diskutiert. In Mannheim war erst vergangene Woche ein Polizist auf dem Marktplatz tödlich verletzt worden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) will erreichen, dass Hinterbliebene bundesweit einheitlich entschädigt werden. Ihr Landesvorsitzender Gundram Lottmann sagte dem SWR, er sei vor allem mit der derzeitigen Einmalzahlung von 60.000 Euro vom Land Baden-Württemberg nicht einverstanden. Diese sei zu niedrig.

Seinen Angaben zufolge schwanken die Summen je nach Bundesland zwischen 60.000 Euro und 120.000 Euro in Hessen. Insgesamt acht Bundesländer, darunter Bremen, Hamburg und das Saarland sowie der Bund überweisen demnach Angehörigen von Beamten, die im Dienst getötet werden, einmalig 100.000 Euro.

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Lottmann spricht von Beamten 1. und 2. Klasse im öffentlichen Dienst. Das könne nicht sein. Er fordert einen bundesweit einheitlichen Betrag in 6-stelliger Höhe, unabhängig davon wie viele privaten Spendengelder vielleicht dazu kämen. Durch Spendenaufrufe nach der tödlichen Messerattacke auf den Polizisten Rouven Laur in Mannheim waren bis Ende vergangener Woche bereits mehr als eine halbe Million Euro gesammelt. Ob es auch private Sammlungen für Hinterbliebene von hauptberuflichen Feuerwehrmännern gibt, die zum Beispiel bei einem Einsatz in Hochwassergebieten ums Leben kommen, wisse er nicht, so Lottmann. Es sei Aufgabe des Staates, seiner Fürsorge nachzukommen.  

Innenministerium: Auch Unterhalt an Angehörige ist möglich

Nach Ansicht der Deutschen Polizeigewerkschaft muss das "Gesamtpaket an Leistungen" überprüft werden, das in Baden-Württemberg an Hinterbliebene gezahlt werde. Der Landesvorsitzende Ralf Kusterer sagte dem SWR, zur Einmalentschädigung von 60.000 Euro kämen 20.000 Euro pro Kind dazu. Gesehen werden müssten zudem auch Stiftungsgelder und private Spenden, so Kusterer.

Das baden-württembergische Innenministerium fügte hinzu, dass es auch möglich sei, den hinterbliebenen Ehepartnern, den Kindern, Eltern und Großeltern Unterhalt zu zahlen. Außerdem würden die Kosten der Bestattung in angemessener Höhe aus staatlichen Mitteln finanziert, hieß es.

Aktuell befasst sich demnach eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern mit dem Thema. Sie werde bei der Innenministerkonferenz kommende Woche einen Zwischenstand vorlegen. Ziel sei, das Versorgungsrecht bundesweit anzugleichen, so das Innenministerium. 

Landtag gedenkt des getöteten Polizisten mit Schweigeminute

Am Mittwoch hat der baden-württembergische Landtag zu Beginn einer Plenarsitzung des in Mannheim getöteten Polizisten Rouven Laur mit einer Schweigeminute gedacht. Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) würdigte Laur als freundlichen, aufrichtigen, sehr beliebten und besonderen jungen Mann. Er habe durch seinen Dienst bei der Polizei die Welt ein kleines bisschen besser, sicherer und friedlicher machen wollen, sagte Aras. "Wir trauern um einen verantwortungsbewussten Polizisten, der eintrat für ein gutes gesellschaftliches Zusammenleben."

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Aras dankte allen Sicherheitskräften für ihre Arbeit. "Dieser Dienst zur Wahrung unserer Freiheitsrechte kann nicht hoch genug wertgeschätzt werden." Man verurteile in aller Schärfe jede Form von Gewalt gegen Sicherheitskräfte. Dass die Tötung Laurs von verschiedenen Seiten instrumentalisiert oder gar bejubelt werde, sei widerwärtig und anstandslos. "Solches Verhalten dulden wir nicht."

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