Angeklagter aus Waldburg ist schuldunfähig

25-Jähriger muss wegen tödlichen Schüssen auf eigenen Opa in die Psychiatrie

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Theresia Blömer
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Dirk Polzin
SWR-Redakteur Dirk Polzin Autor Bild

Der 25-Jährige, der im Juni in Waldburg seinen 85-jährigen Großvater erschossen hat, muss in die Psychiatrie. Das hat das Landgericht Ravensburg entschieden.

Ein 25-jähriger Mann aus Waldburg (Kreis Ravensburg), der seinen Großvater mit einem Revolver getötet hat, muss auf unbestimmte Zeit in ein psychiatrisches Krankenhaus. Das hat am Freitag das Landgericht Ravensburg entschieden. Der Beschuldigte sei wegen einer schweren psychischen Erkrankung schuldunfähig.

Gericht hat keine Zweifel, dass der 25-Jährige schoss

Es gebe keine Zweifel, dass der Beschuldigte seinen 85-jährigen Großvater erschossen habe, erklärte der Richter in seiner Begründung. Zwar habe der 25-Jährige zur Tat nichts ausgesagt, die Beweislage aber sei erdrückend. Durch Zeugenaussagen sei deutlich geworden, dass der Opa eigentlich die engste Bezugsperson seines Enkels war.

Gutachter diagnostiziert Schizophrenie

Was genau zu der Tat geführt habe, was - so wörtlich - "den Schalter umgelegt habe", das habe allerdings auch vor Gericht nicht geklärt werden können, so der Richter. Ein Gutachter hatte bei dem Beschuldigten eine Schizophrenie diagnostiziert. Sie kann mit Halluzinationen in Form von Stimmenhören, Verfolgungswahn und einem auffälligen Gefühlsleben einhergehen.

Tatwaffe gehörte dem Großvater des Schützen

Ein Kriminalpolizist hatte zu Prozessbeginn am Mittwochmorgen geschildert, dass das 85-jährige Opfer im Juni mit zwei Schüssen tödlich verletzt worden war. Die Tatwaffe, ein Revolver, stammt aus dem Waffenschrank des Seniors. Weil ein ärztlicher Gerichtsgutachter den Mann als schizophren einstufte, wurde der 25-Jährige bereits vor Prozessbeginn im Zentrum für Psychiatrie Weissenau behandelt.

Angehörige wollten Öffentlichkeit von Prozess ausschließen

Die Angehörigen des 25-jährigen Angeklagten wollten die Öffentlichkeit vom Prozess ausschließen, um die Privatsphäre der Familie zu schützen. Das Gericht befand aber, dass es ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit gebe, gerade weil die Tat viel Aufsehen erregt habe. Die Intimsphäre der Familie werde im Verfahren dennoch gewahrt, hieß es.

Mann ließ sich widerstandslos festnehmen

Der junge Mann hatte nach der Tat selbst den Notruf gewählt und sich von Polizisten widerstandslos festnehmen lassen. Sie konnten auch die Tatwaffe sicherstellen. Passiert war die Tat in der Wohnung des 85-jährigen Großvaters des Verurteilten. Für den Senior kam jede Hilfe zu spät.

Große Betroffenheit in Waldburg

Die Schüsse auf den 85-Jährigen im Juni hatten viele in der kleinen Gemeinde Waldburg erschüttert. Bürgermeister Michael Röger bezeichnete die Tat als schockierend. Er habe großes Mitgefühl für die Hinterbliebenen. Keiner könne sich vorstellen, dass so etwas auch in kleinen Kommunen passieren könne. Die Gemeinde Waldburg zählt rund 3.300 Einwohnerinnen und Einwohner.

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