Mehr als sechs Monate nach dem Messerangriff auf ein vierjähriges Mädchen in Wangen im Allgäu (Kreis Ravensburg) steht nun fest: Der Angreifer bleibt auf Dauer im Maßregelvollzug einer psychiatrischen Einrichtung. Der Richter am Landgericht Ravensburg bewertete die Tat als versuchten Mord mit schwerer Körperverletzung. Das Gericht geht davon aus, dass der Mann unter einer paranoiden Schizophrenie leidet und daher schuldunfähig ist.
Staatsanwaltschaft hatte Sicherungsverfahren beantragt
Vor dem Landgericht Ravensburg hatte die Staatsanwaltschaft dem heute 35-Jährigen versuchten Mord vorgeworfen. Weil sie davon ausging, dass der Mann wegen einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig ist, hatte sie ein sogenanntes Sicherungsverfahren beantragt.
Der gebürtige Syrer mit niederländischem und syrischem Pass hatte den Angriff auf das Mädchen zu Prozessbeginn Anfang Oktober gestanden. Er habe auf eine "göttliche Eingebung" hin gehandelt, ließ er über eine Übersetzerin erklären.
Laut Polizei war es ein unvermittelter Angriff mit einem Küchenmesser. Das Kind wurde in eine Klinik gebracht und notoperiert. Der Mann und das Opfer kannten sich nicht.
Prozess in Ravensburg Messerangriff auf Kind in Wangen: Angeklagter spricht von "göttlicher Eingebung"
Er soll unvermittelt in einem Supermarkt in Wangen im Allgäu auf ein vierjähriges Mädchen eingestochen haben. Beim Prozessauftakt gesteht der 34-jährige Angeklagte die Tat.
Supermarkt-Kunde entwaffnete Angreifer
Die Vierjährige war mit ihrer Mutter in dem Supermarkt. Viermal stach der Angreifer in den Bauchraum, bis sie zusammensackte. Die Mutter war vor Gericht per Video in den Gerichtssaal zugeschaltet. Sie schilderte, wie sie ihre Tochter blutend am Boden liegen sah. Sie habe versucht, dem Mann das Messer aus der Hand zu reißen. Ein anderer Kunde sei ihr zu Hilfe gekommen und habe den Täter entwaffnet. Ihrer Tochter gehe es heute den Umständen entsprechend gut.
Mann in Psychiatrie untergebracht
Der Mann wurde kurz nach dem Angriff festgenommen. Nach einem Unterbringungsbefehl wurde er bereits in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht. Auch ein psychiatrisches Gutachten wurde veranlasst. Der Mann war den Ermittlern zufolge polizeibekannt.
Nach Bekanntgabe des Strafmaßes verzichteten alle Verfahrensbeteiligten darauf, Rechtsmittel einzulegen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.