Revisionsprozess nach Tötung von zweifacher Mutter

Mann wegen Mordes in Stockach zu lebenslanger Haft verurteilt

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Stefanie Baumann
SWR-Redakteurin Stefanie Baumann Autorin Bild
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Thorben Langwald
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Noch einmal wurde der Fall aufgerollt - nun hat das Landgericht Konstanz das Urteil gesprochen: Ein 24-jähriger Mann ist wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Die Tötung einer jungen Mutter in Stockach im vergangenen Jahr war Mord - zu diesem Urteil ist am Dienstag das Landgericht Konstanz in einem Revisionsprozess gekommen. In einem ersten Verfahren im Juni vergangenen Jahres war der Angeklagte wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil aufgehoben.

Am letzten Prozesstag waren viele Freunde der jungen Frau im Gericht. Und bei der Urteilsverkündung - lebenslange Haft wegen Mordes - ging ein Raunen durch den Gerichtssaal, viele Zuschauer reagierten erleichtert. Der Angeklagte selbst schien äußerlich ungerührt. Der 24-jährige Mann muss jetzt lebenslang ins Gefängnis - weil er seine Partnerin heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen ermordete, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Seine Motive seien verachtenswert: Er habe die wehrlose Frau einfach aus Wut und unbegründetem Ärger getötet.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Staatsanwaltschaft. Die hatte durch ihre Revision gemeinsam mit der Nebenklage dafür gesorgt, dass der Fall neu verhandelt werden musste. Nebenklägerin im Prozess war die Schwester der Getöteten.

24-jähriger Stockacher konnte sich Tat damals nicht erklären

Unstrittig im Prozess war, dass der Angeklagte sein 24-jähriges Opfer, die Mutter seines Kindes, mit einem Kabel erwürgt und den Leichnam vom Balkon in ein Gebüsch geworfen hatte. Dies hatte er gestanden. Gestritten wurde über die rechtliche Einordnung der Tat. Die Verteidigung hatte bis zuletzt auf Totschlag plädiert.

Im ersten Prozess hatte der Angeklagte erklärt, er sei gestresst gewesen, weil seine Freundin ihm Vorwürfe gemacht habe. Warum er aber derart die Kontrolle verloren habe, konnte er nicht erklären. Drogen oder Alkohol spielten bei der Tat laut Blutanalyse keine Rolle. Eine Persönlichkeitsstörung, psychische Erkrankung oder verminderte Schuldfähigkeit konnte der Gutachter nicht feststellen.

Mann sprach von Tat im Affekt

Im Revisionsprozess schilderte der 24-Jährige erneut die Tat: Erst habe es einen handfesten Streit mit seiner Partnerin gegeben, dann gegenseitiges Schubsen. Schließlich habe er im Affekt die Frau mit einem Kabel erdrosselt und über den Balkon ins Gestrüpp darunter geworfen.

Ein Polizist im Zeugenstand berichtete am ersten Prozesstag der Revision, dass er wegen einer Vermisstenmeldung den 24-Jährigen nach der Tat in fröhlicher Trinkrunde in der Wohnung angetroffen habe. Dabei habe der Angeklagte eine "große Kälte" ausgestrahlt.

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