Junger Felchen in der Fischereiforschungsstelle in Langenargen

Entscheidung der Fischereikommission

Felchen dürfen am Untersee weiterhin gefangen werden

Stand
Autor/in
Marlene Fuchs
SWR-Redakteurin Marlene Fuchs Autorin Bild

Die Kommission der Berufsfischer und Angler für den Untersee hat am Mittwochabend entschieden: Das dreijährige Felchenfangverbot wird nicht für den Untersee gelten.

Eine gute Nachricht für Fischer am Untersee: Felchen dürfen dort weiterhin gefangen und verkauft werden. Das hat die zuständige Fischereikommission am Mittwoch entschieden. Damit gilt das dreijährige Fangverbot ab Januar 2024 für die stark bedrohte Fischart nicht am Untersee. Es gebe dort zwar weniger Felchen, das sei auch spürbar - aber die Lage sei nicht dramatisch, so die Fischereikommission im Oktober.

Situation der Berufsfischer am Obersee "dramatisch wie noch nie"

Anders ist die Lage am Obersee: Dort gilt ab Januar das dreijährige Fangverbot für Felchen. Die Schonzeit für die Fische wurde von der Internationalen Bevollmächtigtenkonferenz für den Bodensee, IBKF, verhängt. Allgemein sei die Situation für die Berufsfischerei am Obersee so dramatisch wie noch nie, sagte der Fischereiverband gegenüber dem SWR. Der Verband fordert weiterhin den Abschuss von Kormoranen. Denn viele der Fischarten, die während des Felchen-Fangverbots verstärkt gefangen werden sollen, fresse der Vogel am liebsten.

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Im Bodensee dürfen ab Januar 2024 keine Felchen mehr gefangen werden. Das Fangverbot gilt drei Jahre. Das beschloss die Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF).

Regelungen der IBKF gelten den eigenen Satzungen zufolge nur für den Obersee einschließlich des Überlinger Sees bis zur Konstanzer Rheinbrücke. Ober- und Untersee sind fischereirechtlich voneinander unabhängige Gebiete. Der Untersee erstreckt sich von Konstanz über die Insel Reichenau bis Radolfzell und grenzt am Schweizer Seeufer an den Kanton Thurgau.

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