Ein Mann sitzt in einen Gerichtssaal und hält sich ein Papier vors Gesicht.

Staatsanwaltschaft Konstanz und Nebenklage wollen Verurteilung wegen Mordes

Erneuter Prozess wegen Tötung von zweifacher Mutter aus Stockach

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Thomas Wagner
SWR-Redakteur Thomas Wagner Autor Bild
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Verena Katschker
Verena Katschker

Ein Mann muss sich erneut vor dem Landgericht Konstanz verantworten. Er war wegen Totschlags einer 24-Jährigen aus Stockach verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf.

Ein zur Tatzeit 22 Jahre alter Mann steht ab Montag erneut vor dem Landgericht Konstanz. Er soll im Januar 2023 eine junge Mutter aus Stockach (Kreis Konstanz) getötet haben. Er war wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und Nebenklage gingen aber in Revision und wollen eine Verurteilung wegen Mordes erreichen.

Das Landgericht Konstanz hatte es im ersten Prozess als erwiesen angesehen, dass der Mann seine damals 24-jährige Freundin nach einem Streit in ihrer Wohnung in Stockach gewürgt, dann mit einem Ladekabel erdrosselt und die Leiche über den Balkon geworfen hat. Dies hatte der zur Tatzeit 22-Jährige zugegeben.

Kein Alkohol, keine Drogen, keine verminderte Schuldfähigkeit

Vor Gericht hatte der Angeklagte erklärt, er sei gestresst gewesen, weil seine Freundin ihm Vorwürfe gemacht habe. Warum er aber derart die Kontrolle verloren habe, konnte er nicht erklären. Drogen oder Alkohol spielten laut Blutanalyse keine Rolle. Eine Persönlichkeitsstörung, psychische Erkrankung oder verminderte Schuldfähigkeit konnte der Gutachter nicht feststellen.

Angeklagt war der Mann schon in der ersten Hauptverhandlung wegen Mordes. Die Staatsanwaltschaft hatte damals eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Das Gericht wertete die Tat jedoch, wie der Anwalt des Angeklagten, als Totschlag. Es konnte laut Urteil weder niedere Beweggründe noch Heimtücke in der Tat erkennt - und damit keine Mordmerkmale.

BGH hebt Urteil wegen Totschlags auf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil dann im Januar 2024 auf. "Die Begründung, mit der das Landgericht die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe verneint hat, hält jeweils rechtlicher Überprüfung nicht stand", so der BGH in seiner Entscheidung.

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