Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge

Fall Jasmin M.: Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen

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Autor/in
Marlene Fuchs
SWR-Redakteurin Marlene Fuchs Autorin Bild

Der Tatverdächtige im Fall der verschwundenen Jasmin M. aus Eigeltingen muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht verantworten. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Konstanz wurde zugelassen.

Im Fall der seit Monaten verschwundenen Jasmin M. aus Eigeltingen (Kreis Konstanz) hat das Landgericht Konstanz die Klage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Tatverdächtige muss sich voraussichtlich ab Mitte November wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Das Besondere an diesem Prozess ist, dass es keine Leiche gibt. Trotzdem ist sich die Staatsanwaltschaft sicher: Der Angeklagte hat seine 21-Jährige Ex-Freundin gestalkt und sie am 19. Februar dieses Jahres in ihrer Wohnung getötet.

"Tödliche Folge seines Handelns vorhersehbar"

Der 42-Jährige soll sie gewaltsam angegriffen oder betäubt haben, woraufhin sie zu Tode kam. Die tödliche Folge seines Handelns sei für den Tatverdächtigen vorhersehbar gewesen, heißt es in der Anklage.

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Der Prozess soll Mitte November beginnen, so eine Gerichtssprecherin gegenüber dem SWR. Zahlreiche Zeugen werden gehört. Der Tatverdächtige bleibt bis zur Verhandlung in Untersuchungshaft.

Uneinigkeit über Tatverdacht

Ende Juli hatte das Landgericht den Haftbefehl gegen den 42-Jährigen außer Vollzug gesetzt. Die zuständige Kammer hatte keinen dringenden Tatverdacht gesehen. Die Staatsanwaltschaft reichte daraufhin Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe (OLG) entschied schließlich: Es besteht dringender Tatverdacht gegen den Mann, er bleibt in Untersuchungshaft. Der 42-Jährige soll Jasmin M. nachgestellt sowie eine Körperverletzung mit Todesfolge begangen habe, so das OLG.

Jasmin M. wird seit Ende Februar vermisst. Zahlreiche Suchaktionen blieben bisher ergebnislos.

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