Seit die Ampel-Regierung Cannabis legalisiert hat, haben sich im ganzen Land sogenannte Cannabis Social Clubs gegründet - auch in Kirchberg an der Iller (Kreis Biberach). Ganz eindeutig scheint die Rechtslage aber nicht zu sein: Das Landratsamt hat den Anbau inzwischen untersagt. Der Club mit dem Namen "High Society Donau-Iller" zieht dagegen jetzt vor das Verwaltungsgericht und baut vorerst weiter an.
Eine Anbaugenehmigung für die Cannabis-Pflanzen hat der Verein seit Dezember. Offiziell ausgestellt vom Regierungspräsidium in Freiburg. In einer Halle in Kirchberg an der Iller hat der Club deshalb bereits mit dem Anbau von Cannabis begonnen. Im Augenblick läuft sogar bereits die erste Ernte.
Gemeinderat und Landratsamt verweigern Baugenehmigung
Was dem Verein bislang aber fehlt, ist die Genehmigung zu einer Nutzungsänderung eben dieser Halle für den Cannabis-Anbau. Den Bauantrag dafür hatte der Verein im Juli 2024 bei der Gemeinde gestellt. Der Gemeinderat verweigerte die Zustimmung dazu allerdings, wie Kirchbergs Bürgermeister Jochen Stuber (parteilos) bestätigt. "Das Cannabis-Gesetz war zu diesem Zeitpunkt sehr neu und ließ Interpretationsspielraum", so Stuber. Der Gemeinderat habe das Thema nach Recht und Gesetz handhaben wollen. In dieser Hinsicht habe es Bedenken gegeben.
Das Landratsamt in Biberach hat diese Entscheidung des Gemeinderates jetzt bestätigt und das hat Konsequenzen: "Das Landratsamt Biberach hat wegen der fehlenden Baugenehmigung und dem bereits laufenden Anbau von Cannabis-Pflanzen eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen", teilte das Landratsamt auf Nachfrage mit.
Dagegen hat der Verein jetzt allerdings geklagt und der Anbau geht vorerst weiter. Es werde zu einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht kommen, sagen Vorstandsmitglied Lukas Bosch und Adriano Holatz, Mitglied des Vereins. Unter anderem wegen Untätigkeit seitens des Landratsamts.

Anbaugenehmigung deckt baurechtliche Anforderungen nicht ab
Dass der Verein eine Anbaugenehmigung hat, spielt für das Landratsamt in Hinblick auf die Baugenehmigung keine Rolle. "Die zwischenzeitlich vorliegende Anbaugenehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg deckt baurechtliche Anforderungen nicht ab, weshalb diese gesondert durch die zuständige untere Baurechtsbehörde geprüft werden müssen", so das Landratsamt. "Der Anbau von Konsumcannabis ist mit einer Vielzahl von fachtechnischen Anforderungen verbunden, deren Einhaltung aufgrund der bislang eingereichten Unterlagen nicht nachgewiesen sind."
Aus Sicht des Vereins dürfte der Genehmigung baurechtlich allerdings nichts im Wege stehen, sagt Adriano Holatz. Der Club habe sich an alle Auflagen gehalten. Auch die Kriminalpolizei hätte die Halle im Hinblick auf die Sicherheit abgenommen. Deshalb ist der Verein zuversichtlich, vor dem Verwaltungsgericht Recht zu bekommen, und die Genehmigung für die Nutzungsänderung doch noch zu bekommen. Sollte das nicht der Fall sein, droht dem Club eine Strafe.
Viele wollen Mitglied im Cannabis Social Club werden
So schnell wolle man aber auch in diesem Fall nicht aufgeben, sagt Holatz. "Das ist rechtlich ein neuer Bereich, da ist noch Luft nach oben und wir werden bis zur letzten Instanz weitergehen." Die Nachfrage nach Clubmitgliedschaften ist davon nicht beeinträchtigt: 150 zahlende Mitglieder gibt es bereits, rund 350 haben sich vormerken lassen, bis die erste Ernte ausgegeben werden kann. Das wird voraussichtlich im April der Fall sein. Auch ohne Baugenehmigung.
Dass das Thema Cannabis-Legalisierung mit der neuen Bundesregierung ganz vom Tisch sein könnte, das kann sich der Verein in Kirchberg an der Iller nicht vorstellen. Die Sondierungsgespräche verfolgen Lukas Bosch und Adriano Holatz deswegen gelassen. Zumal die Lizenz zum Anbau von Cannabis für sieben Jahre ausgestellt ist. Mit einer Rücknahme der Legalisierung müsste sich die neue Bundesregierung ihrer Überzeugung nach auf massive Schadensersatzforderungen einstellen.