Zu viele Dönerläden, Barbershops und Automatenläden - kurz nach der Kommunalwahl hat die Heilbronner CDU mit ihrer Forderung einer Obergrenze für solche Läden für Diskussionen gesorgt. Eingebracht hatte den Vorstoß der CDU-Stadtrat Christoph Troßbach. "Uns geht es darum, dass wir eine möglichst vielfältige Innenstadt haben mit einem breiten Angebot", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Zu viele gleiche Geschäfte hätten eine negative Wirkung.
Nun wurde ein Gutachten veröffentlicht, ob eine solche Regelung überhaupt Bestand hätte. Das Ergebnis: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC hält Obergrenze für rechtlich möglich. Doch liegt das Problem wirklich bei Dönerläden und Co.?
Döner-Obergrenze in Heilbronn: Verband sieht Probleme bei Rahmenbedingungen
Aus Sicht des Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA Baden-Württemberg ist die "Dönerisierung" der Innenstädte kein Zufall. Sondern viel eher das Ergebnis "politisch gesteuerter Rahmenbedingungen". Zwar begrüße der Verband, dass Kommunalpolitikerinnen und -politiker ein vielfältiges gastronomisches Angebot als Teil einer attraktiven Innenstadt erkennen. Doch dass eine Obergrenze für bestimmte Betriebsarten die entscheidende Lösung bringen wird, bezweifelt die DEHOGA.
Gemeinderat diskutiert im Oktober Gutachten: Obergrenze für Dönerläden in Heilbronn wäre rechtlich möglich
Ein Gutachten hält eine Obergrenze für bestimmte Läden in Heilbronn für rechtlich machbar. Eine Initiative macht sich dafür stark. Die Stadt verweist auf die Gemeinderatssitzung.
Zahlen des Verbands zufolge gab es in Baden-Württemberg 2022 insgesamt 4.175 Imbissbuden. Wie viele davon tatsächlich Döner verkaufen, wird nicht gesondert aufgeführt. Zehn Jahre zuvor waren es noch 3.423 Imbisse. Im gleichen Zeitraum sank die Zahl der Restaurants mit Bedienungen von 12.056 auf 9.464.
Dass die Zahl der Imbissbuden um über 20 Prozent innerhalb von zehn Jahren zugenommen hat, wundert die DEHOGA nicht: "Seit Jahren lässt die Politik kaum eine Gelegenheit aus, um es der klassischen Gastronomie - also den Gasthäusern und Restaurants, die Essen vor Ort am Tisch servieren, - schwer zu machen."
DEHOGA: Kommunen müssen gute Bedingungen für Gastronomen schaffen
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer sei "ein besonders krasses" Beispiel für politisch verursachte Wettbewerbsverzerrung, so der Verband weiter. Nachdem die Mehrwertsteuer für Speisen im Restaurant während Corona vorübergehend von 19 auf 7 Prozent reduziert wurde, fiel die Regelung zum 1. Januar 2024 wieder weg. Doch Imbissbetreiber sind davon nicht betroffen. Denn Gerichte zum Mitnehmen sind von der Mehrwertsteuererhöhung nicht betroffen.
Sinnvoller als eine Döner-Obergrenze wäre aus Sicht der DEHOGA deshalb die "Schaffung fairer Rahmenbedingungen" für alle Gastronomiearten. Und auch die Kommunen könnten ihren Beitrag dazu leisten. Als Beispiel nennt der Verband liberalere Regelungen bei öffentlichen Flächen für gastronomische Sondernutzungen oder eine moderate Gebührenpolitik. Doch auch großzügigere Sperrzeiten für die Außengastronomie könnten ein Ansatz sein.
BW-CDU: Innenstädte sind Aufgabe der kommunalen Verbände
Die Landes-CDU wollte sich auf SWR-Anfrage nicht zur Frage einer Döner-Obergrenze in Innenstädten äußern und verwies auf ihre Verbände vor Ort. "Vorschläge zur Stadtplanung, Stadtentwicklung und der Gestaltung lebendiger und lebenswerter Innenstädte" seien Teil der politischen Arbeit auf kommunaler Ebene.