Gibt es in Heilbronn zu viele Dönerläden, Barbershops, Nagelstudios und Handyläden? Bereits kurz vor der Kommunalwahl sorgte ein Antrag der CDU für Aufsehen, in dem eine Obergrenze für solche Betriebe gefordert wurde. Die Stadtinitiative Heilbronn hat am Dienstag ein Gutachten der Wirtschaftsprüfergesellschaft PricewaterhouseCoopers Legal (PwC) vorgestellt. Darin geht es um die rechtlichen Möglichkeiten, wie zum Beispiel Dönerläden begrenzt werden könnten und eine ausgewogenere Struktur in der Stadt möglich wäre.
Obergrenze für Ladenstruktur: Gutachten hält Eingriffe für möglich
Das Gutachten spricht von zahlreichen rechtlichen Mitteln, um die Gewerbe- und Gastronomiestruktur in der Innenstadt gezielt zu steuern, wie "städtebauliche Entwicklungskonzepte und teilräumliche Festlegungen". So könne die Innenstadt in bestimmte Gebiete eingeteilt werden, in denen Regelungen für die möglichen Geschäftsbereiche gelten.
Allerdings: Ein gezieltes Verbot für Dönerläden sieht das Gutachten nicht. Es sei nur möglich, bestimmte Geschäftsmodelle einzuschränken, zum Beispiel Gastronomie mit Straßenverkauf. Ob das dann ein Döner oder eine Bratwurst ist, lasse sich nicht genauer festlegen. Auch was die rechtliche Abgrenzung angeht, zum Beispiel zwischen einem Friseursalon und einem Barbershop, sieht das Gutachten noch deutliche Hürden.
Außerdem gelte ein Bestandsschutz: Läden, die bereits existieren, können auch bleiben. Die eigentliche Zahl, wie hoch denn die Obergrenze sein sollte, das sei Sache der Politik, heißt es weiter.
Stadtinitiative sieht Gutachten als Fortschritt
Die Stadtinitiative sieht das Gutachten als "wichtigen Meilenstein" für die künftige Gestaltung der Heilbronner Innenstadt. So könne man die Attraktivität und Vielfalt der Innenstadt stärken, heißt es von Sven Hofmann, dem Vorsitzenden der Stadtinitiative. Er spricht von Rechtssicherheit, es gebe jetzt die Möglichkeiten, die Innenstadt zu beleben und ein Ungleichgewicht zu korrigieren. Er betont aber auch, es gehe nicht darum, jemanden auszugrenzen, sondern man wolle damit "die Vielfalt nach Heilbronn holen".
So sieht es auch Christoph Troßbach (CDU), Stadtrat und Mitglied der Stadtinitiative. Für ihn wird das Angebot in der Stadt immer einseitiger, wodurch sie wiederum an Attraktivität verliere.
Das Gutachten hielt er vor allem deshalb für nötig, um zu klären, ob rechtlich überhaupt ein Eingriff möglich ist. Diese Frage sei jetzt erst einmal vom Tisch, so Troßbach. Jetzt gehe es nur noch darum, wie die Innenstadtgestaltung umgesetzt wird.
Stadt sieht sich bestätigt
Eine Pressesprecherin der Stadt teilte mit, man fühle sich durch das Gutachten in der eigenen Rechtsauffassung "vollumfänglich bestätigt". Das Gutachten zeige außerdem, dass einer einfachen Lösung "zahlreiche höchste rechtliche Hürden entgegenstehen". Im Oktober soll im Gemeinderat das weitere Vorgehen diskutiert werden.
In der Vergangenheit hieß es zur Einordnung vom Heilbronner Baubürgermeister Andreas Ringle, rechtlich sei es nicht möglich, gezielt nur etwa Dönerläden oder Barbershops zu verbieten. Möglich sei nur, eine bestimmte Benutzung in manchen Gebieten zu untersagen, zum Beispiel bei Beeinträchtigungen durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe. Ein einzelner Betrieb könne aber nicht ausgeschlossen werden.