Das Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt am Dienstag über die Klage des AfD-Landesverbands gegen die Beobachtung der Partei durch den baden-württembergischen Verfassungsschutz. Einen Eilantrag der AfD gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall hatte der Verwaltungsgerichtshof im November zurückgewiesen.
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