Kriterien für eine operative Arthrosebehandlung
Im Fall eines fortgeschrittenen Arthrosestadiums prüft man, ob die Kriterien für eine operative Arthrosebehandlung vorliegen – das muss keine gelenkersetzende Behandlung sein.
In der Regel setzt eine Operation eine über mindestens drei, besser sechs Monate erfolglos verlaufende konservative Behandlung voraus. Außerdem müssen die klinischen Untersuchungsbefunde mit den röntgenologischen oder kernspintomografischen Befunden übereinstimmen sowie mit der Vorgeschichte.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt und entsprechende Einschränkungen der Beweglichkeit, Gelenkschwellungen etc. gegeben, dann sprechen wir mit den Patienten über die Möglichkeit einer operativen Arthrosetherapie.
Falsche Diagnosen im Zusammenhang mit Arthrose
Es kommt häufig vor, dass Patienten, die arthrotische Veränderungen im Hüftgelenk haben auch verschleißbedingte Veränderungen in benachbarten Gelenken aufweisen – dazu gehören die Wirbelsäule oder die Lendenwirbelsäule.
Nicht selten wird eine Hüftarthrose typischerweise erstmal behandelt wie ein Hexenschuss oder wie ein harmloser Kreuzschmerz. Wir sehen es nicht selten, dass Patienten in der Sprechstunde vorstellig werden mit einer endgradigen Hüftgelenksarthrose, wo der Knorpel komplett zerstört ist, die Patienten jedoch bis dahin unter dem Verdacht eines Bandscheibenvorfalls behandelt wurden.
Zudem gibt es Erkrankungen in Gelenken, die zwar bezüglich der Vorgeschichte und der Beschwerden zunächst anmuten wie eine Arthrose, jedoch andere Ursachen haben. Dazu gehören zum Beispiel ein Knochenmarködem-Syndrom oder eine Durchblutungsstörung am Hüftkopf bis hin zur Hüftkopfnekrose. Das sind Erkrankungen, die häufig erst im Kernspintomogramm diagnostiziert werden können.