Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder einer Behinderung können unter einen rechtlichen Betreuer gestellt werden, wenn sie ihre Angelegenheiten nicht regeln können. Von Dorothea Brummerloh (SWR 2021) | Manuskript und mehr zur Sendung: http://swr.li/betreuung | Bei Fragen und Anregungen schreibt uns: daswissen@swr.de | Folgt uns auf Mastodon: https://ard.social/@DasWissen
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Gesellschaft Rechtliche Betreuung – Echte Hilfe oder Entmündigung?
Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder einer Behinderung können unter einen rechtlichen Betreuer gestellt werden, wenn sie ihre Angelegenheiten nicht regeln können.