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Mal zu Mama, mal zu Papa – Wenn Kinder zwei Zuhause haben

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AUTOR/IN
Peggy Fiebig
ONLINEFASSUNG
U. Barwanietz & R. Kölbel

In den vergangenen Jahren haben sich immer mehr Ex-Partner auf das sogenannte Wechselmodell geeinigt: Sie übernehmen die Betreuung des Kindes jeweils etwa zur Hälfte.

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In Deutschland ist das sogenannte "Wechselmodell" bisher die Ausnahme. Traditionell bleiben Kinder nach der Trennung bei einem Elternteil, meist bei der Mutter. Der Vater erhält ein Umgangsrecht und sieht die Kinder in der Regel jedes zweite Wochenende. Juristinnen und Juristen nennen das "das Residenzmodell".

Der bayerische FDP-Bundestagabgeordnete Stephan Thomae meint, die Rollenverhältnisse hätten sich mittlerweile geändert. Seine Fraktion setzt sich dafür ein, dass Familiengerichte in der Regel das Wechselmodell anordnen und nicht mehr – wie bisher – das Residenzmodell. 2018 hat die FDP dafür im Bundestag einen entsprechenden Antrag eingebracht, über den derzeit diskutiert wird. Das Konzept "Einer betreut, einer bezahlt" ist überholt, meint Thomae.

Recht auf Wechselmodell

Der Streit darüber, wer wann die Kinder betreut, landet in Deutschland pro Jahr 50.000 Mal vor Gericht. Immer häufiger geht es den Vätern darum, mehr am Leben ihrer Kinder beteiligt zu sein. Im Februar 2017 hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass ein Wechselmodell auch angeordnet werden kann, wenn ein Elternteil das nicht will.

Allerdings dürfe das Zerwürfnis zwischen den Eltern nicht so weit fortgeschritten sein, dass Vater und Mutter bis aufs Blut zerstritten sind und nicht einmal mehr miteinander sprechen. Denn eine geteilte Betreuung erfordere eine enge Abstimmung der Eltern – so sagten es die Richter beim Bundesgerichtshof.

Wenn sich die Eltern auf eine Regelung einigen können, sei das immer besser als eine gerichtliche Entscheidung, sagt der Psychologe Dr. Stefan Rücker von der Universität Bremen. Er erforscht die Folgen verschiedener Betreuungsmodelle für Kinder und Eltern im Auftrag des Bundesfamilienministeriums.

Psychologische Beratung für alle

Die Ergebnisse der Studie sollen im Herbst veröffentlicht werden. Rücker sieht Trennungskinder auch in seiner psychologischen Praxis. Er kennt die Belastungen, die allein die Trennung der Eltern für die Kinder bedeutet. Wie die konkret reagieren, hängt auch vom Alter ab. Schon Zweijährige sind irritiert, ältere Kinder nehmen die Trennung bewusster wahr.

Bei Jugendlichen würden eher Wut und Ärger, Enttäuschung und Frustration dominieren, hat Stephan Rücker beobachtet. Aber natürlich reagiert jedes Kind individuell.

Eltern sollen ihre Wut und Enttäuschung nicht auf die Kinder übertragen, warnt der Psychologe. Um das zu vermeiden, regen auch Familienrichter immer öfter an, sich nach einer Trennung psychologisch beraten zu lassen. Manchmal ordnen sie sogar eine Mediation an.

Mediation gegen grundlegende Verlustängste

Denn häufig geht es beim Streit ums Kind um grundlegende Ängste – die Angst, nicht mehr am Leben des eigenen Kindes teilhaben zu können, die Angst, nach dem Partner nun auch das Kind zu verlieren, die Angst, man könnte auch als Elternteil durch einen neuen Partner, eine neue Partnerin ersetzt werden.

Das Ziel einer Mediation ist, dass alle Beteiligten gewinnen. In familienrechtlichen Auseinandersetzungen bieten sowohl Rechtsanwälte als auch Psychologen diese Form der Unterstützung an. Es geht hierbei nicht darum, die besseren Argumente zu haben, sondern in einem geschützten Raum dem anderen zu erklären, warum man dieses so und jenes eben anders sieht.

Doch noch gibt es die Eltern, die sich nicht einigen können, wie sie die Kinderbetreuung organisieren. In den allermeisten Fällen ordnet das Gericht bisher dann das Residenzmodell an, nach dem die Mutter die Betreuung übernimmt und der Vater lediglich ein Umgangsrecht erhält.

Wechselmodell als Regelfall

Doch das "Aktionsbündnis Doppelresidenz.org" setzt sich für eine Alternative dazu ein. Konkret sollen Familiengerichte in den Fällen, in denen sich Eltern nicht einigen, das Doppelresidenz- oder Wechselmodell als Regelfall anordnen. Nur wenn das Kindeswohl gefährdet wäre, sollen die Richter davon abweichen dürfen.

Das Argument: Gemeinsame Elternschaft nützt den Kindern, erhält und sichert ihnen die Beziehung zu beiden Eltern und verteilt außerdem die erzieherischen und materiellen Lasten auf beide Elternteile. Damit würde die Überlastung eines Elternteils vermieden und Streit reduziert. Dem Aktionsbündnis gehe es nicht nur um eine rechtliche Neuorientierung, sondern insgesamt um einen Perspektivwechsel in der elterlichen Verantwortung.

Rückenwind erhält die Initiative durch den Vorstoß der FDP im Bundestag, die sich um eine Gesetzesnovelle bemüht. Doch die Mehrheit der dazu befragten Sachverständigen – darunter Psychologen, Rechtsanwälte und Vertreter von Verbänden – haben sich in der Anhörung dagegen ausgesprochen, das Wechselmodell zur Regel zu machen.

Unterhalt ausgerichtet auf Residenzmodell

Dass nur wenige Eltern eine Betreuung im Wechselmodell wählen, könnte auch daran liegen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen in vielen Bereichen auf das Residenzmodell ausgerichtet sind. Beispiel Unterhaltsrecht: Bisher gilt hier allein die Betreuung von 50 zu 50-Prozent als Wechselmodell. Nur dann verteilt sich die Unterhaltspflicht auf beide Eltern.

Das Bundesjustizministerium will die Ergebnisse der Studie des Bremer Psychologen Stefan Rücker abwarten, die im Herbst vorliegen sollen. Für diese Studie zu den Folgen der verschiedenen Betreuungsmodelle wurden 1.000 Familien beziehungsweise Elternteile und 1.200 Kinder befragt.

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