Im Vorfeld einer Pressekonferenz zu ihrer Arbeit im vergangenen Jahr veröffentlichte die Kommission die neuen Vorwürfe. Nach den neuen Erkenntnissen gehen die von der Kommission beauftragten Sonderermittler davon aus, dass Dillinger mindestens 20 Personen sexuell missbraucht hat.
Nach Veröffentlichung des Abschlussberichtes zu dem Fall im April 2024 habe sich ein weiterer Betroffener gemeldet. Dabei geht es um die Jahre 1965 und 1966, als Dillinger Kaplan in Bitburg war. Dillinger habe dem damaligen Grundschüler während des Religionsunterrichtes mehrfach in die Hose gegriffen. Auch andere Kinder hätten dem Betroffenen damals von solchen Übergriffen erzählt und ihn gefragt, ob Dillinger "ihm auch an den Stab gegangen wäre".
Zahlreiche betroffene Jungen in Bitburg
Die Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier hat den ehemaligen Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer und den früheren stellvertretenden Leiter der Staatsanwaltschaft Trier, Ingo Hromada, als Sonderermittler beauftragt. Sie haben nach eigenen Angaben keine Anhaltspunkte dafür, dass die Übergriffe in Bitburg dem Bistum oder anderen Stellen bekannt waren. Allerdings sei es nur schwer nachvollziehbar, dass keiner der "offenkundlich zahlreich betroffenen Jungen in Bitburg" sich gegenüber Erwachsenen offenbart habe.
In ihrem Abschlussbericht zum Fall Dillinger im April hatten die Sonderermittler dem Bistum und auch der Staatsanwaltschaft Saarbrücken Versagen vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte umfangreiches Beweismaterial vernichten lassen, obwohl der Fall zu dem Zeitpunkt bereits bundesweit Schlagzeilen gemacht machte. Ein Neffe von Edmund Dillinger hatte im Nachlass des Priesters Tausende zum Teil verstörende Fotos mit jungen Frauen und Männern gefunden.
Kommission legt weiteren Zwischenbericht vor
Die Untersuchung des Falls ist ein Teil der Arbeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier. In einem Zwischenbericht hat sie am Mittwoch ihre Arbeit dieses Jahres vorgestellt. Es ist der dritte Zwischenbericht seit Gründung der Kommission vor dreieinhalb Jahren.
Empfehlungen nur zum Teil umgesetzt
Im Bistum Trier soll für von sexuellem Missbrauch Betroffene eine externe und unabhängige Ombudsstelle geschaffen werden. Das hat die Kommission empfohlen, damit sich Opfer sexuellen Missbrauchs nicht ans Bistum wenden müssen, um eine Entschädigung zu bekommen. Noch nicht weitergekommen ist man bei der uneingeschränkten Akteneinsicht für Betroffene. Hier sieht der Verein Missbit am Ende nur den Weg, dass einzelne Betroffene vor Gericht klagen und in einem Zivilprozess Akteneinsicht bekommen und erreichen, dass ihr Fall aufgeklärt wird.
Studie zu Missbrauch in Amtszeiten von Marx und Ackermann
Die historische Studie der Universität Trier zu sexuellem Missbrauch im Bistum Trier beschäftigt sich inzwischen mit der näheren Gegenwart, den Amtszeiten der Trierer Bischöfe Marx und Ackermann. Hier werden bereits Gespräche mit Betroffenen geführt, sagte Professor Lutz Raphael, der die Studie durchführt. Er hofft, dass sich für diesen Zeitraum 2001-2021 weitere Menschen melden, die von Priestern sexuell missbraucht wurden. Es soll auch untersucht werden, was das Bistum seit 2010 getan hat, um sexuellen Missbrauch aufzuarbeiten.
Missbrauch vorbeugen
Die unabhängige Kommission setzt sich auch dafür ein, sexuellen Missbrauch zu verhindern, indem deutlich gemacht wird, wie Betroffene ihr Leben lang unter dem Missbrauch leiden. Den Betroffenen und ihren Angehörigen solle eine Stimme gegeben werden. Es müssten auch Strukturen hinterfragt werden, die sexuellen Missbrauch begünstigt hätten. Hierfür müsse eine Art Erinnerungskultur geschaffen werden, um nachhaltig sexuellen Missbrauch zu verhindern.