Der einzige erwachsene Angeklagte wurde zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Der in Untersuchungshaft sitzende Jugendliche zu einem Jahr und sechs Monaten. Er hatte vor dem Urteil die Gelegenheit zum letzten Wort genutzt und sich entschuldigt. Es tue ihm von Herzen leid. Da der damals 16-Jährige bereits länger in Untersuchungshaft sitzt, bleibt eine Reststrafe von fünf Monaten und zwei Wochen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Das heißt: Er bleibt weiter in Haft.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie Polizeibeamte angegriffen haben. Sie wurden wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt. Die weiteren minderjährigen Angeklagten wurden zu Sozialstunden und Geldstrafen verurteilt wegen versuchter Körperverletzung. Bei einigen Jugendlichen kam Landfriedensbruch hinzu.
Richter schildert ausführlich die Tatnacht vor Disco in Trier-West
In seiner Urteilsbegründung schilderte der Vorsitzende Richter Günther Köhler ausführlich, was sich in der Tatnacht an Weiberfastnacht 2023 nach Überzeugung des Gerichts abgespielt hatte. Wie einzelne Angeklagte Polizisten, die wegen eines Falls von Körperverletzung in der Disco alarmiert worden waren, angegriffen und geschlagen hätten.
Er beschrieb, wie die Polizeibeamten dann aus einer Gruppe von mindestens 30 Leuten mit Flaschen und anderen Gegenständen beworfen worden seien. Der Vorfall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.
Erwachsener Angeklagter habe Jugendliche angestachelt
Der Richter warf dem einzigen erwachsenen Angeklagten vor, dass er die Jugendlichen angestachelt und aufgewiegelt habe, statt die Situation zu entschärfen. Den Jugendlichen, die angeklagt waren, sagte er, er hoffe, dass sie aus dieser Sache für ihre Zukunft lernen und ihre Chance nutzen würden.
Richter richtet mahnende Worte an erwachsenen Angeklagten
Der Richter ermahnte vor allem den einzigen erwachsenen Angeklagten eindringlich. Es sei das letzte Mal, dass in seinem Fall ein Alkoholwert von mehr als 2 Promille als strafmildernd gewertet würde. Der Angeklagte sei schon einmal wegen Körperverletzung verurteilt worden und die Tat in Trier-West sei während der Bewährungszeit gewesen.
Er habe schon einmal einen Menschen im Suff zusammengeschlagen und noch auf ihn eingetreten, als er schon am Boden gelegen habe. Von einem Erwachsenen würde man ein anderes Verhalten erwarten, sagte der Richter. Stattdessen sei er, als sein ebenfalls angeklagter Sohn ihn angerufen habe, direkt auf die Polizeibeamten losgegangen, habe einen Polizeibeamten mit der Faust ins Gesicht geschlagen und die Jugendlichen angestachelt.
Der Richter fand deutliche Worte zum Verhalten des angeklagten Erwachsenen. "Natürlich wollten Sie ihrem Sohn helfen. Was macht ein fürsorglicher Vater? Man tritt besonnen auf, besänftigt die Gemüter, bittet die anwesenden Polizisten um Aufklärung und sagt seinem Sohn, dass man das noch vor Ort zur Anzeige bringen wird. Aber was Sie gemacht haben, ist Selbstjustiz."
Viele Zuschauer im Prozess
Schon eine Stunde vor dem Termin der Urteilsbegründung war die Lobby des Gerichts voller Angehöriger und Freunde des Angeklagten. Der Zuschauerraum im größten Saal des Landgerichts war bis auf den letzten Platz besetzt. Es konnten nicht alle hinein.
Nächste Woche Urteil Prozess-Disco-Randale Trier: Staatsanwaltschaft und Anwälte haben plädiert
Im Prozess wegen eines Angriffs auf Polizisten am Landgericht Trier haben Staatsanwaltschaft und Anwälte plädiert. In zwei Fällen wurden Haftstrafen gefordert.
Eltern der angeklagten Jugendlichen reagieren erleichtert
Die Eltern der angeklagten Jugendlichen, die im Saal waren, atmeten erleichtert auf, als klar war, dass die Strafen für die meisten Angeklagten milder ausfielen als das, was die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Neun kamen mit einem pädagogischen Wochenende davon, einige mit 75 bis 150 Sozialstunden. Einzelne müssen zusätzlich 300 bis 500 Euro an den Polizeisportverein spenden.
Mehrere Angeklagte gehen in Revision
Sechs der Angeklagten haben Revision gegen das Urteil eingelegt, teilte das Landgericht im Nachgang zu dem Prozess mit. Auf die Revision hin überprüft der Bundesgerichtshof, ob es in dem Urteil des Landgerichts möglicherweise Rechtsfehler gibt. Kommt der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis, dass keine Rechtsfehler vorliegen, wird das Urteil rechtskräftig. Anderenfalls kann der Bundesgerichtshof das Urteil ganz oder teilweise aufheben und an das Landgericht zurückverweisen. In fünf Fällen sind die Urteile bereits rechtskräftig geworden, so das Landgericht.
Innenminister Ebling: Wichtiges und richtiges Zeichen
Der rheinland-pfälzische Innenminister, Michael Ebling (SPD), sieht in dem Urteil ein wichtiges und richtiges Zeichen. "Dass nach nicht einmal einem Jahr jetzt das Urteil gefallen ist, ist wichtig und das richtige Zeichen für alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, vor allem aber für die damals vor Ort eingesetzten Kräfte", sagte er nach dem Richterspruch. "Solche Angriffe auf unsere Polizeifamilie dürfen nicht geduldet werden und das Urteil zeigt, sie
werden auch nicht geduldet."