Wegen der Angriffe auf Polizisten vor einer Diskothek in Trier-West an Weiberfastnacht 2023 forderte der Staatsanwalt für den einzigen Erwachsenen unter den elf Angeklagten 1 Jahr und 9 Monate Haft ohne Bewährung, unter anderem weil er wegen Körperverletzung vorbestraft ist. Sein Anwalt plädierte auf eine Geld- oder maximal Bewährungsstrafe.
Für die zehn an der Tat beteiligten Jugendlichen und Heranwachsenden hält die Staatsanwaltschaft Verwarnungen und pädagogische Hilfen nicht für ausreichend. Das hatten Vertreter der Jugendgerichtshilfe für die meisten der jungen Angeklagten vorgeschlagen.
Haftstrafe für Jugendlichen gefordert
Mindestens sollen sie laut Staatsanwalt vier Wochen in Dauerarrest sowie Geld- und Arbeitsauflagen bekommen. Der einzige Inhaftierte unter den elf Angeklagten, ein mehrfach vorbestrafte Minderjähriger, solle zwei Jahre Haft ohne Bewährung bekommen, so der Staatsanwalt. Sein Anwalt plädierte hingegen auf eine Strafe, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Anwälte plädieren sechsmal auf Freispruch
Für die einzige weibliche Angeklagte forderte die Verteidigung einen Freispruch. In den übrigen Fällen solle es nach den Plädoyers der jeweiligen Verteidiger höchstens bei Verwarnungen bleiben, und in fünf Fällen forderten Verteidiger ebenfalls einen Freispruch für ihren Mandanten.
Gericht verhandelt seit Herbst
Die Vorfälle von Weiberfastnacht 2023 beschäftigen das Trierer Landgericht seit Herbst vergangenen Jahres. Elf Angeklagte müssen sich unter anderem wegen Körperverletzung, Widerstand und Angriff auf Vollstreckungsbeamte verantworten. Acht von ihnen wird Landfriedensbruch vorgeworfen. Aus einer Gruppe von ungefähr 40 Personen heraus sollen sie Polizisten mit Glasflaschen, Besen und Schaufeln angegriffen haben.
Polizisten können sich nicht mehr an Details erinnern
Einige der Angeklagten haben die Vorwürfe teilweise eingeräumt. Doch sind ihre Erinnerungen an den Tatabend geprägt von zu viel Alkohol und Erinnerungslücken, so ihre Aussagen. Auch viele Polizisten sagten aus, sprachen von einer Stimmung aus Wut und Hass vor der Diskothek. Die Beamten konnten sich aber oft nicht mehr an Details erinnern, so wie eine Polizistin in der letzten Sitzung am Montag.
Sie sagte zu den mutmaßlichen Angriffen vor dem Secret Club sinngemäß, sie habe das Geschehen nicht mehr genau vor Augen. Flaschen seien geworfen worden, außerdem ein Einkaufswagen, der aber niemanden getroffen habe. Sie wisse nicht, was die mutmaßlichen Angreifer genau getan hätten. Sie habe zu weit hinten gestanden und wenig mitbekommen, was weiter vorne passiert sei.
Beamter erkannte am Tatabend einen der Jugendlichen
Ein anderer Polizeibeamter erinnerte sich am Montag, dass ihm am Tatabend eine Menge Diskotheken-Besucher panisch entgegengelaufen sei, als er mit dem Streifenwagen an der Diskothek in Trier-West angekommen sei.
Unter den vielen Leuten sei ihm damals ein einzelner sehr aggressiv wirkender junger Mann aufgefallen, der ganz rot im Gesicht gewesen sei, weil er offenbar mit Pfefferspray angesprüht worden war. Als er dann bemerkte, dass er den jungen Mann von seiner Arbeit mit Jugendlichen in Trier-West kannte, habe er diesen sofort festgenommen. Zu den eigentlichen Angriffen auf seine Kollegen konnte auch dieser Polizist wenig sagen. Es sei sehr dunkel gewesen.
Verlobte eines Angeklagten verweigert die Aussage
Auf dem Zeugenstuhl im Saal 70 des Trierer Landgerichts saß am Montag außerdem die Verlobte eines der elf überwiegend jungen Angeklagten. Die junge Frau präsentierte dem Richter ihren Verlobungsring - und verweigerte ansonsten die Aussage. Außerdem war die Ex-Freundin eines Angeklagten als Zeugin geladen. Sie berichtete davon, dass sie und ihr Ex-Freund in jener Nacht Pfefferspray der Polizei abbekamen. Sie sagte jedoch nichts, was den Angeklagten belastete.
Angeklagte waren bei Durchsuchungen meist kooperativ
Ermittler berichteten am Montag vor Gericht, wie sie nach der Tatnacht morgens früh zu den Tatverdächtigen gefahren seien, um Kleidungsstücke, Mobiltelefone und ggf. Beweismaterial sicherzustellen. Obwohl sie die jungen Leute und ihre Eltern früh aus dem Bett geklingelt hätten, seien diese in der Regel sehr kooperativ gewesen. In einem Fall habe sich ein junger Mann jedoch in seinem Zimmer eingeschlossen, sodass man die Zimmertüre habe aufbrechen müssen.
Anwalt ließ Öffentlichkeit kurz ausschließen
Als am Montagnachmittag der Vorsitzende Richter die Vorstrafen der elf Angeklagten aus dem Bundeszentralregister vorlesen wollte, ging der Rechtsanwalt des einzigen inhaftierten Angeklagten sofort dazwischen. Er beantragte, die Öffentlichkeit auszuschließen, weil sein jugendlicher Mandant dadurch öffentlich angeprangert und stigmatisiert werde. Aufgrund seines jungen Alters, sei das nicht in Ordnung. Das Gericht ging darauf ein. Nach einer knappen halben Stunde, wurden Zuschauer wieder zugelassen.
Fast alle Angeklagten wegen anderer Vergehen bekannt
Die übrigen zehn Angeklagten hatten sich mit einer Ausnahme alle schon früher etwas zu schulden kommen lassen. Der einzige Erwachsene unter ihnen steht noch wegen Körperverletzung unter Bewährung. Die übrigen sind unter anderem wegen Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Drogenbesitz, Sachbeschädigung, Diebstahl oder Fahren ohne Führerschein und ohne Versicherungsschutz aufgefallen.
Urteil in der nächsten Woche
Am Mittwoch wurde die Beweisaufnahme im Prozess abgeschlossen. Staatsanwaltschaft und Rechtsanwälte haben ihre Plädoyers gehalten. Das Landgericht Trier will sein Urteil am 31. Januar um 11 Uhr verkünden.