Das Landgericht Trier hat die Anklage nach den Übergriffen auf Polizisten an Weiberfastnacht zugelassen

Prozessbeginn steht noch nicht fest

Landgericht Trier lässt Anklage nach Disco-Randale zu

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Das Landgericht Trier hat die Anklage wegen des Angriffs auf Polizisten an Weiberfastnacht vor einer Diskothek in Trier-West zugelassen. Es soll vor der Jugendkammer verhandelt werden.

Nach Angaben einer Sprecherin des Gerichts wurde beschlossen, dass das Verfahren vor der ersten großen Jugendkammer geführt wird. Elf Beschuldigte müssen sich wegen schweren Landfriedensbruchs verantworten.

Fünf verletzte Polizisten

Die Angeklagten im Alter zwischen 16 und 42 Jahren werden beschuldigt, Polizisten tätlich angegriffen zu haben. Acht von ihnen wirft die Staatsanwaltschaft Trier zudem gefährliche Körperverletzung vor. Sie geht davon aus, dass es an Weiberdonnerstag zunächst einen Streit in der Disco gab, zu dem die Polizei gerufen wurde. Vor der Disco sei es dann zu den Ausschreitungen gekommen. Fünf Polizeibeamte wurden dabei verletzt.

Prozessbeginn noch unklar

Wann der Prozess vor dem Trierer Landgericht beginnt, steht noch nicht fest. Ebenso unklar ist, wie viele Verhandlungstage das Gericht ansetzen wird und ob der Prozess möglicherweise nicht-öffentlich geführt wird.

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SWR