Verteidiger legen erneut Revision ein

Urteil im Amok-Prozess in Trier: Lebenslange Haft für Amokfahrer

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Nicole Mertes
Nicole Mertes arbeitet als Redakteurin im SWR Studio Trier
Solveig Naber
Foto von Solveig Naber, Redakteurin bei SWR Aktuell im Studio Trier

Im neu aufgerollten Prozess um die Amokfahrt vom 1. Dezember 2020 hat das Landgericht Trier das Urteil gesprochen. Der Angeklagte muss lebenslang in Haft. Seine Anwälte gehen wieder in Revision.

Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie an und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Der Amokfahrer wurde wegen sechsfachen Mordes, zwölffachen versuchten Mordes und sechsfachen versuchten Totschlags verurteilt.

Das Gericht folgte damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Das Urteil lautet somit genau wie im ersten Prozess. Damit endet nach gut zwei Monaten der neue Amok-Prozess in Trier.

Gericht: Menschen in Fußgängerzone gezielt angefahren

Durch die Amokfahrt in Trier wurden sechs Menschen getötet und viele weitere schwer verletzt und traumatisiert. Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Angeklagte seine Tat bewusst ausgeführt hat und die Menschen in der Trierer Fußgängerzone gezielt angefahren hat, um sie zu töten.

Der Angeklagte ist zwar laut Gutachter vermindert schuldfähig, weil er an einer paranoiden Schizophrenie leidet. Das Gericht sah aber keinen Grund, deshalb den Strafrahmen zu verschieben. Der Angeklagte habe die Amokfahrt bewusst aus einem allgemeinen Rachegefühl verübt.

Außerdem ordneten die Richter an, dass der Angeklagte unverzüglich in eine geschlossene Psychiatrie eingeliefert wird. Er sei nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit.

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Bundesgerichtshof hob erstes Urteil auf

Weil der Bundesgerichtshof das erste Urteil des Trierer Landgerichts vom August 2022 teilweise aufgehoben hatte, konzentrierte sich der neue Prozess vor allem auf den Zustand des Angeklagten in der Zeit unmittelbar vor und nach der Amokfahrt.

Laut psychiatrischem Gutachter leidet der Angeklagte an einer paranoiden Schizophrenie. Er habe die Amokfahrt aber nicht im Wahn begangen, sondern bewusst. Laut Zeugenaussagen hatte er die Amokfahrt geplant und unmittelbar vorher auch letzte Dinge geregelt.

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Wolfgang Hilsemer verlor bei der Amokfahrt in Trier seine Schwester, sein Schwager starb später an den erlittenen Verletzungen. Wie blickt er auf die Teil-Neuauflage des Prozesses?

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Nebenklage schilderte Leiden der Angehörigen

Die Anwälte der Nebenklage - Hinterbliebene der Todesopfer und schwer Verletzte - schilderten in ihren Plädoyers, wie sehr die Angehörigen der Todesopfer noch immer unter dem Verlust leiden, wie sehr sich das Leben der Schwerverletzten geändert hat.

Ein Nebenklägeranwalt sagte in seinem Plädoyer, was seine Mandantin dem Angeklagten nicht verzeihen könne sei, dass er nie etwas zu seinem Verbrechen gesagt habe und dass er seine psychische Erkrankung nicht behandeln ließ.

Verteidiger des Angeklagten forderte Freispruch

Die Verteidiger des Angeklagten forderten Freispruch wegen Schuldunfähigkeit, maximal aber 12 Jahre Haft und Unterbringung in der Psychiatrie.

Appell der Opfer und Hinterblieben

Hinterbliebene und Opfer der Trierer Amokfahrt hoffen, dass der Angeklagte nicht noch einmal Revision einlegen wird. Das sagte der Opferbeauftragte der Landesregierung, Detlef Placzek, dem SWR.

Wolfgang Hilsemer, der bei der Amokfahrt seine Schwester verloren hat, wird deutlicher. "Ich wünsche mir mehr Empathie vom Anwalt gegenüber den Opfern und uns Hinterbliebenen. Er soll das lassen."

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Wenn psychisch kranke Menschen wie der Trierer Amokfahrer Straftaten begehen, werden sie häufig in forensischen Kliniken untergebracht - einige für den Rest ihres Lebens.

SWR4 RP am Morgen SWR4 Rheinland-Pfalz

Anwälte legen erneut Revision ein

Die beiden Anwälte des Angeklagten haben auch gegen das zweite Urteil des Trierer Landgerichts Revision eingelegt. Das bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts am Freitag - vier Tage nach der Urteilsverkündung.

Nach Ansicht der Verteidiger hätte sich unter anderem die nachgewiesene verminderte Schuldfähigkeit des Amokfahrers deutlich schuldmildernd auswirken müssen. Das Gericht hatte den Angeklagten trotz seiner paranoiden Schizophrenie zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Jetzt muss sich der Bundesgerichtshof erneut mit dem Fall der Trierer Amokfahrt beschäftigen.

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