Wie Oberstaatsanwalt Eric Samel im Gerichtssaal des Landgerichts Trier ausführte, müsse der Amokfahrer wegen Mordes, versuchten Mordes und versuchten Totschlags lebenslang ins Gefängnis. Aus Sicht der Anklage liege zudem die besondere Schwere der Schuld vor. Der Staatsanwalt forderte die Unterbringung des Angeklagten in einer geschlossenen Klinik. Er sei für die Allgemeinheit nach wie vor eine Gefahr.
Der Angeklagte habe seine Tat bewusst geplant und durchgeführt. Er sei nicht blindlings in die Menschenmenge in der Trierer Fußgängerzone gefahren, sondern habe seine Opfer gezielt angefahren, um sie zu töten. Laut Gutachter leide er zwar unter einer paranoiden Schizophrenie, doch das müsse in diesem Fall nicht strafmindernd gewertet werden.
Während der Amokfahrt sei der Angeklagte nicht seinem Wahn gefolgt, sondern habe rational gehandelt. Er habe unschuldige Menschen büßen lassen und keine Reue gezeigt. Er habe eine ganze Stadt traumatisiert.
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Anwälte der Opfer ringen um Fassung
Die Anwälte der Nebenklage, die Hinterbliebene der Todesopfer und Schwerverletzte vertreten, haben sich den Forderungen der Staatsanwaltschaft angeschlossen. Die Anwälte der Nebenklage mussten bei ihren Plädoyers teilweise um Fassung ringen.
Sie sagten, das Leid und der Schmerz ihrer Mandanten sei endlos und nicht in Worte zu fassen. Da der Angeklagte sich nicht geäußert habe, bliebe die Frage nach dem Warum für immer unbeantwortet. Einer der Anwälte der Hinterbliebenen sagte in Richtung des Angeklagten: "Sie sind der feigste Mensch auf dieser Erde."
Die Anwälte forderten den Angeklagten auf, das Urteil anzunehmen, damit das Verbrechen zumindest juristisch abgeschlossen und der Gerichtsprozess beendet werden könne.
Verteidigung fordert Freispruch
Die Verteidiger des Amokfahrers fordern einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit. Sollte das Gericht nicht von Schuldunfähigkeit ausgehen, forderte die Verteidigung höchstens 12 Jahre Freiheitsstrafe und die Unterbringung des Angeklagten in einer geschlossenen Klinik.
Angehörige und Anwälte verlassen Gerichtssaal
Im Anschluss verlas die Verteidigung eine Erklärung des Angeklagten im Gerichtssaal. In dieser Erklärung ging es allerdings nicht um seine Tat. Der Angeklagte ging lediglich detailreich auf Zeugenaussagen ein und warf mehreren Zeugen vor, Falsches behauptet zu haben. Angehörige von Opfern und deren Anwälte verließen den Gerichtssaal.
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Angeklagter schweigt weiter zu Amokfahrt
Im gesamten neu aufgerollten Prozess um die Trierer Amokfahrt hatte der Angeklagte wieder geschwiegen. Meist saß er vollkommen reglos da, teilweise machte er sich Notizen oder sprach mit seinen Verteidigern. Mehrmals kündigte sein Anwalt in der Verhandlung an, dass sich sein Mandant möglicherweise in der nächsten Verhandlung erstmals äußern würde. Erst heute wurde eine Erklärung von ihm durch seine Anwälte verlesen.
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Psychiatrischer Gutachter bestätigt Erstgutachten
Dass der Angeklagte der Täter war, ist unbestritten und wird nicht neu verhandelt. Im neuen Prozess standen Vorsatz und Schuldfähigkeit des Angeklagten im Fokus.
Der im neu aufgerollten Prozess bestellte psychiatrische Gutachter kam wie der Gutachter im ersten Prozess zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte an einer paranoiden Schizophrenie mit Wahnvorstellungen leidet. Er sei dadurch zwar vermindert schuldfähig, aber auf keinen Fall schuldunfähig, so der Gutachter. Er sagte, aus seiner Sicht gehöre der Angeklagte in eine geschlossene psychiatrische Klinik.
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Sechs Menschen kamen ums Leben
Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 war der Mann mit einem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Fünf Menschen starben unmittelbar, zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte. Ende Februar dieses Jahres starb ein weiterer Mann an den direkten Folgen seiner schweren Verletzungen, die er bei der Tat erlitten hatte.
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Warum der Prozess um die Amokfahrt neu verhandelt wurde
Das Landgericht Trier hatte den Angeklagten im ersten Prozess wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Einen Tag nach der Urteilsverkündung im August 2022 legte der Anwalt des Angeklagten Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob das Urteil teilweise auf.
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Es sollte ein stilles Gedenken der Betroffenen sein, am dritten Jahrestag der Amokfahrt. Dann kam die Nachricht, dass der BGH den Prozess teils neu aufrollen lassen will.
Aus Sicht des BGH hatte das Landgericht Trier die Schuldfähigkeit des Angeklagten während der Amokfahrt juristisch nicht ausreichend geprüft. Deshalb musste eine andere Kammer des Landgerichts Trier den Prozess ab Februar 2024 teilweise neu verhandeln.
Das Urteil in dem neu aufgerollten Prozess um die Trierer Amokfahrt soll am kommenden Montag, 6. Mai, gesprochen werden.