Innenminister Michael Ebling reagiert damit auf den Vorschlag von mehreren Bundesländern, das Gesetz nicht zum 1. April, sondern erst zum 1. Oktober in Kraft treten zu lassen. Eine Verzögerung um sechs Monate böte den Strafverfolgungsbehörden Zeit, sich noch intensiver auf die neuen Regeln einzustellen, so der SPD-Politiker. Das sei umso wichtiger, da der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf nochmals deutliche Veränderungen im Vergleich zum bislang bekannten Kabinettsentwurf enthalte.
Mertin befürchtet Überlastung der Justiz
Deutliche Kritik an dem Gesetzentwurf kommt vom rheinland-pfälzischen Justizminister Herbert Mertin (FDP): Der mit dem Gesetz verbundene rückwirkende Straferlass stelle die Justiz im Land vor immense Herausforderungen. Es müssten Tausende laufende Verfahren überprüft werden. Insofern seien die Länder wieder einmal gezwungen, zu versuchen, das Gesetz über den Vermittlungsausschuss zu verbessern.
Grüner Justizminister aus NRW hat ebenfalls Bedenken
Aus mehreren anderen Bundesländern kommen ähnlich kritische Stimmen: Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Lambach (Grüne) etwa sagte dem digitalen Medienhaus Table.Media, dass die Zeit von fünf Wochen zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes nicht ausreiche, um alle Regeln fristgerecht umzusetzen. Im Bundesrat zeichnet sich dem Medienbericht zufolge eine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ab.