Weihnachtsamnestie

Frei zu Weihnachten: Zwölf Häftlinge dürfen früher aus der JVA Rohrbach raus

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Autor/in
Christiane Spohn
Christiane Spohn ist Reporterin im SWR Studio Mainz
Andreas Neubrech
Andreas Neubrech

Weihnachten zu Hause bei der Familie und Freunden verbringen, statt hinter Gittern zu sitzen. Heute werden zwölf Männer und Frauen früher aus der Justizvollzugsanstalt Rohrbach entlassen. Möglich macht das die sogenannte Weihnachtsamnestie.

Zehn Männer und zwei Frauen können heute vorzeitig ihre Zellen in der Justizvollzugsanstalt Rohrbach bei Wöllstein (Kreis Alzey-Worms) verlassen. Ihre restliche Gefängnisstrafe wird ihnen erlassen. Sie bekommen die sogenannte "Weihnachtsamnestie". Das hat das rheinland-pfälzische Justizministerium mitgeteilt.

Staatsanwaltschaft trifft Entscheidung über Weihnachtsamnestie

Wer früher entlassen wird, das entscheidet die Staatsanwaltschaft. Sie ist die "Gnadenbehörde". Aber nicht jeder Häftling kommt für die Weihnachtsamnestie in Frage. Laut Justizministerium muss die reguläre Haftstrafe zwischen dem 20. November und dem 6. Januar enden.

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Die Männer und Frauen sollen so mit ihrer Familie und Freunden Weihnachten feiern können, wenn ihre Haftstrafe nicht mehr lange andauert. Die Weihnachtsamnestie hat aber auch praktische Gründe.

Häftlinge sollen leichteren Start außerhalb des Gefängnis haben

Die Häftlinge werden vor Weihnachten entlassen, damit sie sich besser wieder in die Gesellschaft eingliedern können. Die Suche nach einem Arbeitsplatz oder einer Wohnung sei nämlich besonders schwer, so das Ministerium, weil Beratungsstellen und Behörden an den Feiertagen geschlossen sind.

Voraussetzungen für die Weihnachtsamnestie

Allerdings gibt es neben dem regulären Ende der Haftstrafe noch weitere Voraussetzungen, die gegeben sein müssen. So muss zum Beispiel gesichert sein, dass die Häftlinge nicht obdachlos sind, wenn sie das Gefängnis verlassen.

Zudem darf keine Abschiebung oder Ausweisung drohen. Sie dürfen während ihrer Haft keine Straftaten im Gefängnis begangen haben. Und sie sollten nicht als sogenannte Gefährder gelten, also Personen, bei denen man davon ausgeht, dass sie wieder erhebliche Straftaten begehen.

Vorzeitige Entlassung aus Gefängnis hat Tradition

Die Weihnachtsamnestie gibt es in allen Bundesländern - außer in Bayern. In Rheinland-Pfalz hat sie seit 1989 Tradition. Sie ist nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern wird immer im Einzelfall entschieden.

Und vielleicht dürfen noch mehr Gefangene der JVA Rohrbach vor Weihnachten ihre Zelle verlassen. Die Staatsanwaltschaft ist nämlich noch dabei, bei sieben weiteren Häftlingen zu prüfen, ob sie in den nächsten Tagen oder Wochen - aber auf jeden Fall vor Weihnachten - aus dem Gefängnis entlassen werden.

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