Autofahrer erfasste Mädchen in Parcusstraße

Ermittlungen nach Tod von Dreijähriger bei Unfall in Mainz eingestellt

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Corinna Lutz
Corinna Lutz ist Reporterin im SWR Studio Mainz

Ein Autofahrer hatte vor zwei Jahren an einer Fußgängerampel in der Mainzer Innenstadt ein Mädchen angefahren. Die Dreijährige kam dabei ums Leben. Die Staatsanwaltschaft Mainz spricht von einem tragischen Unfall.

Das Mädchen war drei Jahre alt. Es hatte mit seinem Laufrad eine grüne Ampel überquert und war bei dem Unfall von einem Auto überfahren worden, das dort rechts abbog. Das Mädchen wurde so schwer verletzt, dass es noch an der Unfallstelle starb. Der Unfall passierte an der Ecke Parcusstraße/Bahnhofstraße in der Mainzer Innenstadt. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft in Mainz die Ermittlungen gegen den Autofahrer eingestellt. Gegen ihn war wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt worden

Gegen den Fahrer wird keine Anklage erhoben

Die Mainzer Oberstaatsanwältin Andrea Keller sagte, dem Autofahrer habe nicht in dem Maße strafbares Verhalten nachgewiesen werden können, dass es für eine Anklage reiche. Dem SWR schrieb Andrea Keller auf Nachfrage:

"Gemäß § 170 Abs. 1 der Strafprozessordnung kommt die öffentliche Klage nur dann in Betracht, wenn bei vorläufiger Bewertung des Tatgeschehens eine spätere Verurteilung des Täters wahrscheinlich ist. Eine solche Prognose war im vorliegenden Fall nicht zu stellen."

Durch die umfangreichen polizeilichen Ermittlungen sowie durch das unfallanalytische Gutachten habe nicht festgestellt werden können, dass das Unfallgeschehen für den Beschuldigten vermeidbar gewesen gewesen wäre.

Fahrer soll mit höchstens 18 km/h abgebogen sein

Laut Staatsanwaltschaft schaltete die Ampel für die Fußgänger und für den Fahrer gleichzeitig auf Grün. Eine Fußgängergruppe, darunter die Mutter des Kindes, habe die Bahnhofstraße überquert, wobei das Kind mit dem Laufrad verzögert losgefahren sei. Es habe sich hinter seiner Mutter und einer Zeugin befunden.

Die beiden Frauen hätten die Straße bereits überquert, als der Beschuldigte langsam in die Bahnhofstraße abbog und mit der linken Seite seines Fahrzeugs mit dem querenden Kind kollidierte", schreibt die Staatsanwaltschaft weiter. "Aus gutachterlich-technischer Sicht konnte die Fahrgeschwindigkeit des Autos auf höchstens 18 km/h, aber wohl im Hinblick auf den Lenkradeinschlag realistisch weniger bestimmt werden", so die Mainzer Staatsanwalt.

Letztlich handelt es sich um ein tragisches Unfallgeschehen.

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