Landgericht Frankenthal: Prozess um Frauenmord

Frankenthal: Lebenslange Haft für Mord an Ex-Lebensgefährtin gefordert

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Panja Schollbach
Panja Schollbach arbeitet als Redakteurin im SWR-Studio Mannheim-Ludwigshafen
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Thilo Eickhoff
Porträt Thilo Eickhoff

Ein Mann aus Bobenheim-Roxheim (Rhein-Pfalz-Kreis) soll seine Ex-Lebensgefährtin und Mutter der beiden Kinder getötet haben. Die Staatsanwaltschaft forderte heute eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes, der Verteidiger plädierte auf Totschlag.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal ist überzeugt, dass der 33-Jährige im Frühjahr mit einem Küchenmesser auf seine schlafende Ex-Lebensgefährtin in deren Wohnung in Frankenthal eingestochen hat. Die 24-Jährige starb. Fast 30 Mal soll der Angeklagte zugestochen haben. Als Motiv vermutete die Staatsanwaltschaft zunächst, dass der Mann alleine das Sorgerecht für die beiden gemeinsamen Kinder - im Alter von vier und einem Jahr - haben wollte und die Frau deswegen getötet hat. Das Paar, das aus Eritrea stammt, lebte seit vergangenem Herbst getrennt.

Prozess in Frankenthal: Frau war arglos

Mitten in der Nacht, so die Staatsanwältin, habe der Mann am 8. März 2024 die Wohnung seiner Ex-Partnerin aufgesucht. Sie ließ ihn ein, er legte sich mit der vierjährigen Tochter im Wohnzimmer auf die Couch. Sie ging ins Schlafzimmer und legte sich mit dem einjährigen Jungen zusammen ins Bett. "Sie war arglos, hat sich sicher gefühlt, hatte keine Möglichkeit, sich zu verteidigen", glaubt die Staatsanwältin. Später habe der Mann beschlossen, seine Frau zu töten und die Schlafende mit einem Messer angegriffen. Der Mann verließ nach der Tat die Wohnung, ließ sie und die Kinder zurück.

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Angeklagter will aus Notwehr gehandelt haben

Der Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, er habe aus Notwehr gehandelt. Seine Ex-Lebensgefährtin habe ihn mit dem Messer wütend angegriffen und er habe sich gewehrt. Diese Schilderung ist laut Staatsanwaltschaft nicht nur in sich widersprüchlich und wenig realistisch – etwa wegen der Laufwege und aufgrund des Kampfgeschehens, wie der Angeklagte es beschreibt – sondern wird auch durch durch ein Gutachten widerlegt.

Dass der Mann die Tat nicht abgestritten hat, wertete die Staatsanwaltschaft allerdings zu seinen Gunsten. Gegen ihn spreche, die vielen Verletzungen, die er der Frau zugefügt hatte. Außerdem habe er die Tat begangen, während die Kinder in der Wohnung waren und damit dem Sohn und der Tochter beide Eltern genommen. Die Staatsanwaltschaft forderte, den Mann wegen Mordes aus Heimtücke zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen.

Verteidiger plädiert auf Totschlag

Die Anwalt des Mannes plädierte dafür, seinen Mandanten allenfalls wegen Totschlags zu verurteilen. Die Tatversion des Angeklagten sei nicht in Betracht gezogen worden. Der Angeklagte habe die Trennung akzeptiert, er habe sie sogar - entsprechend der rechtlichen Lage in seinem Heimatland - auch formal regeln wollen, dafür gebe es Zeugen. Das Ex-Paar sei beim gemeinsamen Bummel durch die Stadt gesehen worden, der Geburtstag eines Kindes sei gemeinsam gefeiert worden, "die Situation war fein." Nach Meinung des Verteidigers gibt es keinen nachvollziehbaren Grund dafür, dass der Angeklagte seine Frau habe töten wollen.

Angeklagter besuchte Kinder regelmäßig

. Das Jugendamt erlaubte dem Mann, dass er die Kinder regelmäßig besuchen konnte. Er habe außerdem alle drei Wochen bei seiner 24-jährigen Ex-Lebensgefährtin und den Kindern übernachtet, hieß es.

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