Prozess Landgericht Frankenthal

Wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen?

Frankenthal: Extrem strenge Sicherheitsvorkehrungen bei mysteriösem Drogenprozess

Stand

Polizisten und Justizangestellte machen das Frankenthaler Gericht zur Festung. Verantworten muss sich ein Mann, bei dem eine große Menge Drogen gefunden wurden.

Am 28. Juni durchsuchten Polizeibeamte den Keller des 39-jährigen Mannes, der zuletzt in Frankenthal wohnte. Die Anklage listet eine Vielzahl von Drogen auf, die damals gefunden wurden. Es handelte sich um 22 Kilogramm Marihuana und 150 Gramm Amphetamin. Hinzu kamen einige Kanister mit Methanol. Dieser Alkohol war aber offenbar nicht zum Trinken gedacht. Vielmehr eignet sich Methanol zusammen mit Schwefelsäure und dem sogenannten Amphetaminöl als Zwischenprodukt dafür, Amphetamin als Pulver herzustellen, indem der Drogentäter alles zusammen mixt. Und von dem Amphetaminöl wurde bei dem Frankenthaler in seinem Keller offenbar Einiges gefunden: Die Ermittler beziffern es auf 10,3 Kilogramm.

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Drogenbesitz und "geplanter Weiterverkauf" angeklagt

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann nicht nur den Besitz der Drogen und der Rohstoffe vor. Vielmehr habe der Angeklagte geplant, das Rauschgift zu verkaufen. Erschwerend kommt der Fund von ungewöhnlichen Waffen hinzu. In der Nähe der mit Marihuana gefüllten Sporttaschen sei ein weiterer Koffer sichergestellt worden. In diesem Koffer habe sich eine Harpune mit dazu gehörenden Geschossen befunden. Außerdem haben die Ermittler nach eigenen Angaben neben einem Kühlschrank zwei Handsicheln gefunden. Der offenbar einschlägig vorbestrafte Frankenthaler bestritt allerdings, dass ihm die Drogen gehören. Dennoch sitzt er seit Ende Juni in Untersuchungshaft.

Extreme Sicherheitsvorkehrungen: ist der Angeklagte so gefährlich?

An den ersten zwei Verhandlungstagen vor dem Frankenthaler Landgericht kurz vor Weihnachten und am Donnerstag gab es einen extrem hohen Aufwand bei den Sicherheitsvorkehrungen. Bereits am Gebäudeeingang wird wie auf einem Flughafen kontrolliert. Die zweite Kontrolle erfolgt im zweiten Stockwerk vor dem Eingang des Gerichtssaals. Der kräftig aussehende 39-jährige Angeklagte ist an Händen und Füßen gefesselt. Im Saal wachen neun vermummte Polizisten sowie eine weitere Handvoll von Justizangestellten. Dem Beobachter scheint unklar: muss der Angeklagte hier geschützt werden? Oder ist er gar selber so gefährlich? Einer seiner Verteidiger ist der Mannheimer Rechtsanwalt Ekkart Hinney. Er hatte vergeblich den Antrag gestellt, seinem Mandanten während der Gerichtsverhandlung die Handfesseln abzunehmen: der Vorsitzende Richter der 7. Strafkammer lehnte das ab. Hinney bezeichnet das als "ungehörig."

Polizisten als Zeugen wieder ausgeladen

Zu Beginn der Verhandlung am Donnerstag führen Oberstaatsanwältin, die Verteidiger und die Richter ein internes Gespräch hinter verschlossenen Türen. "Rechtsgespräch" wird so etwas genannt, ein Kritiker könnte es auch als einen "möglichen Deal mit einem Dealer" bezeichnen. Das überraschende Ergebnis des Rechtsgesprächs verkündet der Vorsitzende Richter: der Angeklagte will nur aussagen, wenn bei dem Verfahren die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Warum diese Forderung aufgestellt wird, bleibt im Dunkeln. Allerdings sickert durch: der ansonsten schweigende Angeklagte stammt aus dem Kossovo und ist nicht nur als Gerüstbauer tätig, sondern hat in seinem Heimatland noch einen eigenen Betrieb. Unterdessen entscheiden die Richter, drei als Zeugen geladene Polizisten erstmal wieder nach Hause zu schicken. Dafür sagt ein anderer Zeuge aus und dessen Antworten haben es in sich.

Brisante Aussagen von aufgeregtem Zeugen

Der Zeuge aus Ludwigshafen-Oggersheim sitzt bei seiner Aussage nicht alleine vor dem Mikrofon. Er hat einen "Zeugenbeistand", und zwar keinen geringeren als den bekannten Ludwigshafener Strafverteidiger Alexander Klein. Der hat ihm offenbar vorher geraten, nicht auszusagen. Ein solches Recht hätte der Oggersheimer nämlich geltend machen können, um sich nicht selbst vor Gericht zu belasten. Doch der gelernte Metallbauer will unbedingt aussagen, auch wenn er äußerst aufgeregt ist. Das Motto seiner Aussage umschreibt er so: "ich habe die Arschkarte gezogen". Als erstes klärt er sein Verhältnis zum 39-jährigen Angeklagten. Er hält ihn für unschuldig. In Kontakt kamen die beiden so: der Oggersheimer brauchte nach der Trennung von Frau und Kindern eine Bleibe und habe die Wohnung des Angeklagten gemietet.

"Hast Du Stauplatz?"

Zusätzlich zu der Wohnung bot der Angeklagte dem Zeugen einen Kellerraum in Frankenthal an. Der Zeuge verstaute dort Möbel, auch eine ihm nicht gehörende Hantelbank habe sich in dem Keller befunden. Und dann kam an einem verhängnisvollen Tag im August die Frage an ihn: "Hast Du Stauplatz?". Ein langjähriger Bekannter habe ihm diese Frage gestellt. Den Namen des "Bekannten" will der Zeuge aber unter keinen Umständen preisgeben. Als die Anfrage an den Zeugen ging, habe sich der Angeklagte in Albanien befunden. "Stauplatz" wurde für zwei schwarze Sporttaschen, zwei Kanister sowie für einen blauen Sack mit Flaschen für "zwei bis drei Tage" gesucht. "Ich hab gewusst, dass das nix Legales ist", gab der Zeuge aus Ludwigshafen-Oggersheim zu. Trotzdem habe er der Lagerung der Kanister und Taschen zugestimmt, ohne dafür Geld zu bekommen.

Wurde der Zeuge mit dem Tode bedroht?

Der langjährige Bekannte hat dann im August die Sachen im Frankenthaler Keller deponiert, erzählt der Zeuge weiter. Aber: "auf einmal war alles weg". Klar: die Polizei hatte bei einer Durchsuchung das Material sichergestellt. Sie fand das Marihuana in den Sporttaschen und in den Kanistern war Methanol. Dann wurde es ungemütlich für den Zeugen. "Ich wurde in Oggersheim abgefangen und in ein Auto gezerrt". Die Unbekannten hätten geglaubt, er habe sich das Rauschgift unter den Nagel gerissen. Dann war im Auto von "Halsabschneiden" und von "ich mach Dich weg" die Rede, erzählt der Zeuge aufgeregt vor Gericht. Die Unbekannten hätten Italienisch mit albanischem Akzent gesprochen. Auf die Frage, ob der Angeklagte ihn mit dieser Aussage beauftragt hätte, antwortete der Zeuge mit "Nein."

Richter will bekanntgeben, ob Öffentlichkeit ausgeschlossen wird

Möglicherweise wird dieser Zeuge erneut aussagen, wenn es neue Fragen an ihn gibt. Das kann passieren, wenn der 39-jährige Angeklagte eine Aussage macht. Die Krux dabei: er will nur aussagen, wenn die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen wird. Warum er das fordert, bleibt unklar. Die Verteidiger schweigen auf Anfrage von Journalisten eisern zu dem Thema. Sie beantragen den Ausschluss und ihre Begründung dafür geben sie hinter verschlossenen Türen ab. Kurze Zeit danach verkündet der Vorsitzende Richter: die Verhandlung vom Donnerstag wird geschlossen. Die Entscheidung, ob die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, will der Richter am Mittwoch, dem nächsten Verhandlungstag bekanntgeben.

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