Von einer Runderneuerung sprach Innenminister Michael Ebling (SPD) im Landtag, der sich erstmals mit dem geplanten Gesetz befasst hat. Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 waren erheblich Mängel im rheinland-pfälzischen Katastrophenschutz sichtbar geworden. Das geplante Gesetz bringe mehr Klarheit über die Aufgaben und Zuständigkeiten im Katastrophenfall und bei Großschadensereignissen, sagte Ebling.
Erster Einsatz bei Stromausfall im Westerwald Landesamt für Brand-und Katastrophenschutz in Koblenz gegründet
Zum 1. Januar 2025 ist das Landesamt für Brand-und Katastrophenschutz in Betrieb gegangen. Im Zentrum steht das Lagezentrum Bevölkerungsschutz in Koblenz.
Lagezentrum in Koblenz soll Einsätze leiten können
So kann und soll das neue Lagezentrum in Koblenz künftig Einsätze leiten, etwa wenn ein Landkreis im Katastrophenfall überfordert ist. Um schneller klären zu können, wer für die jeweilige Einsatzleitung zuständig ist, gibt es im Gesetz eine neue und exakte Definition von Großschadensereignissen und Katastrophenfällen. Vorgesehen ist, dass die Kommunen auch künftig grundsätzlich für den Brand- und Katastrophenschutz zuständig bleiben.
Dennis Junk von der oppositionellen CDU lobte, dass viele Erkenntnisse aus dem Untersuchungsausschuss und der Enquetekommission des Landtags zur Flutkatastrophe in den Gesetzentwurf eingeflossen seien. "Der eingeschlagene Weg ist der richtige", sagte Junk.
Empfehlungen für Katastrophenschutz verabschiedet Abschluss Enquete-Kommission: Das sollte sich nach der Ahrflut ändern
Wie können die Menschen in Rheinland-Pfalz künftig besser vor Katastrophen wie der Ahrflut geschützt werden? Die Enquete-Kommission, die dazu Strategien entwickelt hat, hat am Montag den Abschlussbericht verabschiedet.
Voralarm soll Menschen und Einsatzkräfte frühzeitig informieren
Bahnt sich ein Katastrophenfall in Rheinland-Pfalz an, sollen Landkreise und Städte künftig einen so genannten Voralarm auslösen können - um beispielsweise Einsatzkräfte frühzeitig zu mobilisieren sowie Bürgerinnen und Bürger zu informieren. Im Kreis Ahrweiler wurde der Katastrophenalarm damals viel zu spät ausgelöst und Menschen wurden somit zu spät gewarnt.
Alarm- und Einsatzpläne werden für Kommunen Pflicht
Entlang der Ahr gab es damals in vielen Kommunen auch keine Alarm- und Einsatzpläne, die regeln, was im Katastrophenfall zu tun ist. Solche Pläne vorzuhalten, soll für die Kommunen zur Pflicht werden. Kontrollieren soll dies das neue Landesamt für Katastrophenschutz in Koblenz. Vorgeschrieben werden soll zudem, den Katastrophenschutz regelmäßig zu üben.
Mit dem neuen Gesetz werde auch die Ausbildung für die mehr als 56.000 ehrenamtlichen Feuerwehrleute im Land gestärkt, erklärt Innenminister Ebling.
Mehr Hauptamtliche im Katastrophenschutz
Ein wichtige geplante Neuerung im Gesetz ist auch, dass die Brand- und Katastrophenschutzinspekteure der Kommunen in Zukunft hauptamtlich und nicht ehrenamtlich tätig sein sollen. Das schaffe Rechtssicherheit und stärke die Bedeutung des Amtes, heißt es im Entwurf. Den Kommunen wird demnach eine Übergangsfrist eingeräumt, um hauptamtliche Kräfte zu finden. Die Kosten für die hauptamtlichen Inspekteure übernimmt das Land.
Aus der Sicht der Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP werden die Kommunen durch das geplante Gesetz deutlich gestärkt. "Dem Katastrophenschutz wird ein umfassendes Update gegeben", so Carl-Bernhard von Heusinger, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen.
Land soll mehr Möglichkeiten bekommen Lob aus dem Kreis Ahrweiler für neues Katastrophenschutzgesetz in RLP
Mehr als drei Jahre nach der Flut im Ahrtal soll der Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz neu geregelt werden. Ein Katastrophenschützer aus dem Kreis Ahrweiler begrüßt das.
Auch AfD und Freie Wähler signalisieren Zustimmung
Die Ahrflut habe gezeigt, dass eine Reform überfällig gewesen sei, sagte AfD-Fraktionschef Jan Bollinger. "Es braucht eine professionelle kontinuierliche Führung." Daher sei die Hauptamtlichkeit der Brand- und Katastrophenschutzinspekteure wichtig. Das Gesetz sei ein starkes Fundament für die Gefahrenabwehr.
Stephan Wefelscheid von der Gruppe der Freien Wähler sagte: "Die wesentlichen Punkte sind getroffen." Die Einsatzleitung müsse seines Erachtens aber noch klarer in allen Katastrophenfällen beim Landesamt liegen.
Der Landtag hat den Gesetzentwurf nach der ersten Lesung in den Innenausschuss verwiesen, wo er weiter beraten wird. Nach der zweiten Beratung soll er verabschiedet werden. Einen Termin dafür gibt es noch nicht.