Wie soll der Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz in Zukunft organisiert werden? Die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür sollen im neuen Brand- und Katastrophenschutzgesetz geregelt werden. Den Entwurf für das Gesetz stellen Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Innenminister Michael Ebling (beide SPD) am Nachmittag gemeinsam vor.
Unklarheiten im Gesetz sollen beseitigt werden
Schon kurz nach der Flutkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021 mit mindestens 135 Toten stellte sich heraus, dass der Katastrophenschutz im Land erhebliche Mängel aufweist. Deutlich wurde dabei auch, dass es Unklarheiten im rheinland-pfälzischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz gibt.
So konnte auch der Untersuchungsausschuss des Landtags zur Flutkatastrophe nicht abschließend klären, ob die ADD - die Katastrophenschutzbehörde des Landes - in der Flutnacht die Einsatzleitung im Ahrtal hätte übernehmen müssen. Auch mehrere in Auftrag gegebene Gutachten lieferten dazu keine eindeutige Antwort. Im neuen Brand- und Katastrophenschutzgesetz soll nun auch diese Zuständigkeit klar geregelt werden.
Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Konsequenz aus der Ahrflut: Rheinland-Pfalz setzt auf neues Lagezentrum
Der Landtag hat am Donnerstag grünes Licht für ein neues Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz gegeben. Die neue Behörde wird ihren Sitz in Koblenz haben.
Lagezentrum in Koblenz soll im Ernstfall Einsatzleitung übernehmen
Beschlossen hat die Landesregierung bereits, ein neues Landesamt für Katastrophenschutz einzurichten. Die Behörde soll in Zukunft helfen, Ereignisse wie die Flut im Ahrtal vor drei Jahren besser zu bewältigen. Herzstück der Behörde soll das neue Lagezentrum für Bevölkerungsschutz in Koblenz werden. Es soll rund um die Uhr besetzt sein. Das Lagezentrum soll bei Bedarf auch die Einsatzleitung übernehmen können. Im Katastrophenfall sollen Experten von dort aus die Lage beobachten und Ansprechpartner sein, auch für die Kommunen.
Kommunen sollen zu Katastrophenschutz-Übungen verpflichtet werden
Nach der Flutkatastrophe war bekannt geworden, dass der damalige Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), nie an einer Katastropenschutzübung teilgenommen hat. Im Kreis Ahrweiler gab es auch keine Alarm- und Einsatzpläne und keinen Verwaltungsstab.
Das neue Gesetz soll deshalb auch neue Vorgaben für die Kommunen beim Katastrophenschutz enthalten, beispielsweise wann und wie etwa Krisen- oder Verwaltungsstäbe zu bilden sind. Zudem soll es regelmäßige Katastrophenschutzübungen geben - und zwar verpflichtend. Das kündigte Innenminister Ebling bereits an. Er folgt damit der Empfehlung der Enquete-Kommission des Landtags.