Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 54-Jährige als Agent für Russland tätig war. Dabei habe er außerdem das Dienstgeheimnis verletzt. Laut Anklage hatte er aus eigenem Antrieb Informationen an russische Geheimdienste weitergeleitet.
Spion war im Beschaffungsamt in Koblenz tätig
Der frühere Hauptmann übermittelte das fragliche Material demnach ab Mai 2023 dem russischen Generalkonsulat in Bonn und der russischen Botschaft in Berlin und bot eine Zusammenarbeit an. Die Informationen hatte der heute 54-Jährige bei seiner Arbeit im Beschaffungsamt der Bundeswehr in Koblenz erlangt.
Der Angeklagte zeigte sich in dem Verfahren weitgehend geständig. Die Angst vor einer nuklearen Eskalation des Ukraine-Kriegs habe ihn getrieben, sagte der 54-Jährige vor Gericht aus. Eine Nachricht in den sozialen Medien habe bei ihm den Impuls ausgelöst, sich an das russische Konsulat zu wenden.
Mann zeigte sich geständig und reumütig
Es sei ihm darum gegangen, seine Familie noch rechtzeitig in Sicherheit bringen zu können. Heute bedauere er den Kontakt zur russischen Seite und sehe ihn rückblickend als Fehler. Er ist seinen Angaben zufolge damals in einer sehr schlechten psychischen Verfassung gewesen.
Das Oberlandesgericht kam mit seinem Urteil der Forderung der Bundesanwaltschaft nach, welche die Anklage führte. Die Verteidigung hatte eine Entscheidung im Ermessen des Gerichts beantragt.