Der Angeklagte entwickelte laut Staatsanwaltschaft in seinem Start-Up-Unternehmen in Adenau Spezial-Motoren für die Luftfahrt und Flugindustrie. Diese waren für Drohnen oder Schulungsflugzeuge geeignet.
Motoren können zivil und militärisch genutzt werden
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft exportierte der Unternehmer, ein in Russland geborener und aufgewachsener Ingenieur, die Motoren in den Jahren 2015 bis 2021 ohne erforderliche Ausfuhr-Genehmigung nach Russland. Denn aus Sicht der Anklage handelte es sich um Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Sie konnten sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden, heißt es in der Anklage. Für solche Güter gelten seit dem Jahr 2014 von der Europäischen Union verhängte umfangreiche Handelsbeschränkungen. Diese traten nach der Aneignung der Krim durch Russland in Kraft. Die Richter am Landgericht Koblenz folgten dieser Ansicht der Staatsanwaltschaft.
Der Verurteilte wusste von den fehlenden Genehmigungen
Der jetzt Verurteilte hatte bereits zum Prozessauftakt eingeräumt, dass ihm bewusst gewesen war, dass er die nötigen Genehmigungen nicht hatte. Er sei das Risiko aber trotzdem eingegangen, um die Abläufe nicht zu verzögern. Er betonte allerdings, dass er immer davon ausgegangen sei, dass seine Motoren ausschließlich zivil genutzt würden.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers ging dem Urteil eine Verständigung zwischen dem Verurteilten und der Staatsanwaltschaft voraus. Zusätzlich zu der Haftstrafe müssen laut Urteil die beiden Firmen des Mannes in Adenau und im nordrhein-westfälischen Schleiden den Gewinn aus den Exporten zurückzahlen. Insgesamt handelt es sich dabei um eine Summe von knapp vier Millionen Euro.