Der Angeklagte entwickelte laut Staatsanwaltschaft in seinem Start-Up-Unternehmen in Adenau (Kreis Ahrweiler) und in einer zweiten Firma in Schleiden (Kreis Euskirchen) Spezial-Motoren für die Luftfahrt und Flugindustrie. Diese waren für Drohnen oder Schulungsflugzeuge geeignet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren die Motoren so entwickelt, dass sie für eine große Flughöhe von etwa 15 Kilometern und eine lange Flugdauer von bis zu 62 Stunden geeignet waren.
Motoren können zivil und militärisch genutzt werden
Laut Staatsanwaltschaft exportierte der Unternehmer, ein in Russland geborener und aufgewachsener Ingenieur, die Motoren in den Jahren 2015 bis 2021 ohne erforderliche Ausfuhr-Genehmigung nach Russland. Denn aus Sicht der Anklage handelte es sich um sogenannte "Dual-Use-Güter" - Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Sie konnten sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden, heißt es in der Anklage. Für solche Güter gelten seit dem Jahr 2014 von der Europäischen Union verhängte umfangreiche Handelsbeschränkungen. Diese traten nach der Aneignung der Krim durch Russland in Kraft.
Gegen Ausfuhrregeln bewusst verstoßen
Der angeklagte Mann räumte am ersten Prozesstag über seinen Anwalt ein, gegen diese Ausfuhrregeln verstoßen zu haben. Er habe das bewusst in Kauf genommen, um die Exporte nach Russland nicht zu verzögern. Bei der Entwicklung der Motoren habe er nicht beabsichtigt, dass sie auch für militärische Zwecke verwendet werden könnten. Es sei ein Fehler gewesen, die Exporte nach Russland ohne Genehmigung durchgeführt zu haben.
Unternehmer droht Haftstrafe
Beim nächsten Prozesstag will die Wirtschaftsstrafkammer erste Zeugen hören. Voraussichtlich wird sich dann klären, warum der Angeklagte ins Visier der Ermittler geriet. Der 62-Jährige verheiratete Familienvater sitzt seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft. Ein Urteil in dem Verfahren könnte am 28. August 2023 verkündet werden. Ihm wird vorgeworfen mehrfach gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben.