Nicht schuldfähig

Messer-Attacke Bad Hönningen: Mann bleibt in psychiatrischem Krankenhaus

Stand

Ein Mann ersticht in Bad Hönningen eine Frau und verletzt einen Mann. Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass er als schuldunfähig gilt und in einer psychiatrischen Klinik bleiben muss.

Vom Gericht wurde der Mann unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes verurteilt. Wegen seines psychotischen Zustands während der Taten sei er aber nicht schuldfähig gewesen, so der Richter. Es reiche nicht aus, ihn wegen dieser schweren, dauerhaften seelischen Erkrankung in eine Entzugsanstalt einzuweisen.

Richter: Ein Rückfall wäre fatal

"Ein Rückfall wäre bei Ihnen fatal, das darf nicht mehr passieren", sagte der Richter zu dem 39-Jährigen. Es müsse aber zunächst seine psychische Störung therapiert werden und dann seine Alkoholsucht. Die Dauer seiner Behandlung in dem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus legte das Gericht nicht fest.

"Wir mussten in dem Verfahren ein tragisches Geschehen, das aus heiterem Himmel auf offener Straße passierte, klären", sagte der Vorsitzende Richter in der Begründung des sogenannten Sicherungsverfahrens. Denn das Gericht musste klären, ob der Angeklagte weiter in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus bleiben muss. Die Kammer entschied, dass der Mann bei der Tat schuldunfähig war und wegen seiner langjährigen Alkoholabhängigkeit unter einer psychotischen Störung litt.

Angeklagter hörte Stimmen

Nach einem Psychiater, der vor Gericht aussagte, litt der Mann während der Tat an einer alkoholbedingten Halluzinose. Er sei wahnhaft gewesen, diese psychotische Störung sei eine schwere krankhafte seelische Störung, hervorgerufen durch seine Alkoholabhängigkeit. Das Amtsgericht Koblenz hatte deshalb bereits im September 2023 angeordnet, dass er in ein geschlossenes psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen wurde und nicht weiter in Untersuchungshaft bleiben sollte.

Der 39-Jährige schilderte vor Gericht wie er im Juli 2023 bei einem Familienbesuch in Bad Hönningen (Kreis Neuwied) immer wieder Stimmen gehört habe, damals habe er aber keinen Alkohol getrunken. Die Stimmen hätten ihm befohlen, jemanden zu töten. Sollte er das nicht befolgen, werde er selbst sterben. Der Mann gab in dem Verfahren an, dass er sich noch daran erinnern könne, wie er mit zwei Messern auf die Straße gelaufen sei. Danach wisse er aber nichts mehr.

Erst Mann in Bad Hönningen attackiert, dann Frau erstochen

Laut Gericht griff der Mann im Stadtgebiet von Bad Hönningen völlig unvermittelt einen anderen Mann mit einem Messer an, als der gerade aus einem Auto Einkäufe ausräumte. Das Opfer wurde dabei schwer verletzt, konnte aber die Attacke abwehren.

Kurz danach stach der Angeklagte, der in der Schweiz als Bauleiter arbeitete, auf eine 56 Jahre alte Frau ein. Auch sie war den Angaben zufolge ein Zufallsopfer. Die Frau dachte zunächst, dass er selbst Hilfe brauche und bot ihrem späteren Angreifer an, zu helfen. Doch der verletzte sie mit dem Messer so schwer, dass sie trotz der Rettungsmaßnahmen noch vor Ort starb. Beamte nahmen den Mann kurz danach fest.

In dem Verfahren am Landgericht Koblenz traten auch Brüder der getöteten Frau als Nebenkläger auf. Ihnen sei es wichtig gewesen, dass der Mann für längere Zeit "eingewiesen bleibt", sagte einer der Brüder dem SWR.

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SWR