Urteil des Landgerichts Koblenz

Mann in Bad Hönningen überfahren: Haftstrafe wegen versuchten Mordes

Stand
Autor/in
Andrea Kaltheier

Das Landgericht Koblenz hat einen 31-Jährigen zu einer Haftstrafe verurteilt, der in Bad Hönningen einen Mann mit einem Auto absichtlich überfahren und schwer verletzt hat.

Vier Jahre und neun Monate muss der 31-Jährige jetzt unter anderem wegen versuchten Mordes ins Gefängnis. Der Beschuldigte hatte zum Prozessauftakt im Februar 2023 die Vorwürfe über seinen Anwalt eingeräumt. Er gab zu, im August vergangenen Jahres in Bad Hönningen mit seinem Auto einen Mann - nach einem Streit - absichtlich angefahren zu haben.

Mehrjährige Haftstrafe und Schmerzensgeld

Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte nahm das Urteil ruhig und gefasst auf. Er wurde nicht nur zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, sondern muss an das Opfer auch noch 5.500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der vorsitzende Richter würdigte in der Urteilsbegründung unter anderem das Geständnis des Beschuldigten, außerdem habe er sich bei dem Opfer entschuldigt.

Bad Hönningen

Streit zwischen zwei Männern eskalierte Versuchter Mord in Bad Hönningen: Angeklagter gesteht

Am Landgericht Koblenz hat der Prozess um einen versuchten Mord begonnen. Laut Anklage soll der Beschuldigte versucht haben, einen Mann auf einem Bürgersteig in Bad Hönningen zu überfahren.

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Zudem sei das Opfer, das in dem Prozess Nebenkläger war, nicht unerheblich am Disput vor der Tat beteiligt gewesen. Die Staatsanwaltschaft beschrieb den Mann in seinem Plädoyer als "nicht gerade angenehmen Mitbürger" und "eine robuste Persönlichkeit". Der Anwalt des Angeklagten bezeichnete ihn als den Aggressor.

Streit auf dem Supermarktparkplatz

Worum es bei dem Streit vor der Tat ging, konnte vor Gericht nicht abschließend geklärt werden. Nach Angaben des Beschuldigten bei Prozessauftakt hatte ihn das Opfer auf einem Supermarktparkplatz angesprochen und fünf Euro von ihm verlangt. Als der Angeklagte ihm das Geld nicht geben wollte, sei der Mann aggressiv geworden, habe ihn beleidigt und seine Familie bedroht. Anschließend soll er den Angeklagten mehrfach mit der Hand gegen den Kopf geschlagen haben. Die körperliche Attacke wurde von Zeugen beobachtet.

Aus Sicht des Opfers ging es bei dem Streit um eine Zigarette, die ihm der Angeklagte nicht hatte geben wollen. Bei der Urteilsbegründung sagte der vorsitzende Richter, Täter und Opfer hätten sich gegenseitig beleidigt - die Stimmung zwischen den beiden sei immer aggressiver geworden. Der impulsive Angeklagte sei frustriert darüber gewesen, bei dem Streit der Verlierer gewesen zu sein.

Zeugen sahen Mann durch die Luft fliegen

Das spätere Opfer sei nach dem Streit vom Parkplatz weggegangen, auf dem der jetzt Verurteilte mit seinem Auto stand. Er habe daraufhin Gas gegeben und den Mann auf einem Bürgersteig von hinten mit dem Pkw angefahren. Zeugen schilderten, wie sie das Opfer "durch die Luft fliegen" sahen. Der Mann erlitt Rippenbrüche und Prellungen und musste im Krankenhaus behandelt werden.

Der vorsitzende Richter sagte, dass die Tat weitaus schlimmer hätte ausgehen können - mit schwersten, bleibenden Verletzungen oder sogar mit dem Tod. Das Gericht blieb mit seinem Urteil jedoch deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte neun Jahre Haft gefordert, die Verteidigung plädierte auf eine mildere Strafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Andrea Kaltheier