Einsatz bei mutmaßlichem Täter

Messerangriff in Bad Hönningen: Polizei rückte kurz vor der Tat ab

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Autor/in
Sandra Thyssen
Bild von Multimediareporterin Sandra Thyssen aus dem SWR-Regionalstudio Koblenz

Direkt vor der Messerattacke in Bad Hönningen am Samstag hat es nach Angaben der Staatsanwaltschaft einen Notarzteinsatz mit Polizeibegleitung bei dem mutmaßlichen Täter gegeben.

Den Angaben nach hatte die Lebensgefährtin des 37-jährigen Mannes gegen 16 Uhr einen medizinischen Notfall gemeldet. Der mutmaßliche Täter habe im Hintergrund des Telefonats deutlich seinen Ärger über den Anruf ausgedrückt und soll aggressiv gewirkt haben. Deshalb habe die Leitstelle die Polizei darum gebeten, den Einsatz des Notarztes zu begleiten.

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Beim Eintreffen der Polizei war der Mann jedoch nach Auskunft der Staatsanwaltschaft in einem ruhigen Zustand. Er sei "orientiert" und ansprechbar gewesen. Es habe für die Einsatzkräfte auch keine Hinweise darauf gegeben, dass der Mann eine Gefahr darstellen könnte. Daraufhin habe die Polizei die Mitarbeiter des Sanitätsdienstes allein gelassen.

Hätte Tat vorhergesehen werden können?

Nachdem die Polizei abgerückt sei, habe der mutmaßliche Täter einen unbeobachteten Moment genutzt, um sich von den Sanitätern zu entfernen. Wenige Minuten später sei es dann zu den Straftaten gekommen, die ihm zur Last gelegt werden. Die Staatsanwaltschaft bestätigte damit einen Bericht der BILD-Zeitung.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft liegen derzeit keine greifbaren Anhaltspunkte dafür vor, "dass der tragische Geschehensablauf für die vor Ort eingesetzten Polizeikräfte oder für Dritte vorhersehbar war." Alles Weitere sei Gegenstand der noch laufenden Ermittlungen.

Mutmaßlicher Täter in "psychischem Ausnahmezustand"

Bei dem Messerangriff in Bad Hönningen war eine Frau getötet worden. Außerdem wurde ein Mann schwer verletzt. Der mutmaßliche Täter wurde verhaftet. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er sich in einem psychischen Ausnahmezustand befand, als er mit dem Messer auf seine beiden Opfer losging. Opfer und Täter kannten sich demnach nicht, die Staatsanwaltschaft spricht deswegen von Zufallsopfern.

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