Der 33-Jährige hatte im großen Stil mit Kokain, Cannabis und Amphetaminen gehandelt. So soll er beispielsweise 200 Kilogramm Kokain aus Spanien bekommen und in Deutschland verkauft haben.
Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung hatte die Polizei außerdem einen gefälschten Ausweis sowie eine Maschinenpistole samt Schalldämpfer und Munition gefunden.
Mann mit dem Tod bedroht
Mit dieser Waffe hatte er einen Mann aus dem Raum Bad Kreuznach bedroht. Dieser war in die Drogengeschäfte verwickelt und sollte Geld besorgen. Als er die erforderlichen 300.000 Euro nicht aufbringen konnte, hatte der Verurteilte per Textnachricht gedroht, ihn zu töten. Das Opfer ging daraufhin zur Polizei.
Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt für Drogenhändler
Die Staatsanwaltschaft forderte in dem Urteil auch eine Sicherungsverwahrung für den 33-Jährigen. Bei ihm bestehe der Hang, Straftaten zu begehen. Dabei könne nicht ausgeschlossen werden, dass er auch andere gefährde, so der Staatsanwalt.
Das Gericht stimmte in den meisten Punkten mit der Staatsanwaltschaft überein und ordnete eine Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt an. Das heißt, dass das Gericht gegen Ende der Haftstrafe entscheiden muss, ob der Verurteilte in Sicherungsverwahrung genommen wird.
Verurteilter will nach Italien zurück
Am letzten Prozesstag sagte der Verurteilte, er bedauere seine Taten. Er wolle nicht in Deutschland bleiben, sondern zurück in sein Heimatland Italien. Er habe seine Familie enttäuscht und sei seiner Verantwortung nicht gerecht geworden.
Sein Sohn müsse jetzt ohne Vater groß werden und "der Schaden, den ich meinem Kind zugefügt habe, ist etwas, was mich noch lange beschäftigen wird."