Gegen den AfD-Spitzenkandidaten zur Kommunalwahl und Landtagsabgeordneten Joachim Paul wird es doch keine Gerichtsverhandlung geben. Paul hat laut Amtsgericht Koblenz seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Koblenz zurückgezogen. Der Strafbefehl unter anderem wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten sei damit rechtskräftig, teilte das Amtsgericht Koblenz weiter mit.
Gericht verhängt Geldstrafe
Paul muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen bezahlen. Wie viel Geld das ist, geben die Behörden nicht öffentlich bekannt, weil daraus Rückschlüsse auf das Einkommen des Landtagsabgeordneten gezogen werden könnten.
AfD-Politiker Paul teilte Gewaltvideo unverpixelt
Vor etwas mehr als einem Jahr hatte Paul auf Twitter (heute X) ein Video geteilt. Paul hatte das Video unverpixelt verbreitet und die Nachricht auf Twitter mit einer politischen Botschaft verknüpft.
Auf dem Video war nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Mädchen zu sehen, das von anderen Mädchen geschlagen, bespuckt und gedemütigt wurde. Die Behörde legte dem AfD-Landtagsabgeordneten unter anderem zur Last, die Persönlichkeitsrechte des Mädchens verletzt zu haben.
Immunität von Paul wurde aufgehoben
Wegen der Ermittlungen im Zusammenhang mit der Verbreitung des Videos hatte der rheinland-pfälzische Landtag im Januar die Immunität des Abgeordneten aufgehoben.
Paul verteidigte politische Botschaft
Gegenüber dem SWR hat Paul die politische Botschaft in dem Video-Post auf dem Kurznachrichtendienst Twitter bereits im März verteidigt. Aus seiner Sicht gebe es einen Missstand immer enthemmter wirkender Gewalt unter Jugendlichen. Er habe damit eine Debatte über den Schutz junger Mädchen anstoßen wollen. Seiner Meinung nach werde ihm die politische Botschaft von der Staatsanwaltschaft Koblenz auch nicht zum Vorwurf gemacht.