Die Behörde prüft gerade, ob sie nach dem Hochwasser an der Ahr Ermittlungen aufnimmt. Im Raum stehen möglicherweise verspätete Warnungen und Evakuierungen beim Hochwasser an der Ahr. Die 25 Hinweise seien "zum überwiegenden Teil sehr wertvoll", teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Um Hinweise zügig bearbeiten zu können, werde darum gebeten, diese ausschließlich auf dem E-Mail-Weg an die Adresse "unwetter.stako@genstako.jm.rlp.de" zu verschicken.
Es geht nach Angaben der Anklagebehörde um den "Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung infolge möglicherweise unterlassener oder verspäteter Warnungen oder Evakuierungen der Bevölkerung". Gegen wen sich dieser Anfangsverdacht konkret richtet, wurde in der Mitteilung nicht gesagt.
Der Landkreis Ahrweiler hatte wohl präzise Hochwasserwarnungen des Landesamts für Umwelt am Abend vor der Katastrophe erhalten, aber nicht rechtzeitig darauf reagiert. Bei der Hochwasserkatastrophe vor etwa zweieinhalb Wochen waren allein im Ahrtal mehr als 130 Menschen ums Leben gekommen.
Landrat weist Verantwortung für Versäumnisse von sich
Der Landrat des Kreises, Jürgen Pföhler (CDU), hatte die Verantwortung für mögliche Versäumnisse bei der Warnung der Bevölkerung im Ahrtal zurückgewiesen. Pföhler sagte dem SWR, die technische Einsatzleitung sei verantwortlich für die Alarmierung der Bevölkerung gewesen. "Zur Zeit kann noch niemand vom Kreis, Land, oder Bund die Frage nach der Verhinderung der Katastrophe wirklich beantworten", so Pföhler.
Innenminister Roger Lewentz (SPD) hatte mehrfach erklärt, dass die Abläufe rund um die Warnungen und Einleitung von Rettungsmaßnahmen im Ahrtal aufgearbeitet werden sollen.
Kommentar zur Hochwasser-Katastrophe von Renata Sappert "Veröffentlichen Sie alle Unterlagen zum Einsatz in der Hochwasser-Nacht"
Immer mehr Menschen im Ahrtal wollen wissen, ob der Krisenstab möglicherweise zu spät vor dem Hochwasser gewarnt hat. Doch die Verantwortlichen schweigen bislang eisern. Warum eigentlich, fragt Renata Sappert, Studioleiterin des SWR Studios in Koblenz, in ihrem Kommentar.
Gemäß der Warnstufen der Rahmen- und Einsatzpläne des Landesinnenministeriums hatte die Zuständigkeit beim Landkreis gelegen: In den Warnstufen eins bis drei hat die jeweilige Einsatzleitung die Verantwortung für die Einsatzleitung, in den Stufen vier und fünf liegt sie bei der Kreisverwaltung. Laut Innenministerium galt am 14. Juli für den Landkreis Ahrweiler ab dem Vormittag die Warnstufe vier, später Warnstufe fünf.
Auch Presseberichte werden in Prüfung einbezogen
Laut Staatsanwaltschaft wird auch die umfangreiche Berichterstattung in der Presse in die Prüfung einbezogen. Außerdem sollen Feststellungen aus Todesermittlungsverfahren sowie allgemeine polizeiliche Hinweise aus der Katastrophennacht vom 14./15. Juli einfließen.
Inzwischen lägen auch Erkenntnisse im Prüfvorgang um den Tod von zwölf Menschen in einer Betreuungseinrichtung in Sinzig vor. Auch diese würden dahingehend ausgewertet, ob sich daraus der Anfangsverdacht von Straftaten ergebe.
Prüfung wird länger dauern
Die Prüfung werde etwas Zeit benötigen, erklärte Oberstaatsanwalt Harald Kruse. "Zum einen wäre es fatal, Menschen, die in der Katastrophennacht sicherlich schwierige Entscheidungen zu treffen hatten, auf einer unvollständigen Tatsachengrundlage mit Ermittlungen zu überziehen", erklärte er. Zum anderen gelte, dass Ermittlungen gegebenenfalls umso zielgerichteter geführt werden könnten, je fundierter der Anfangsverdacht geklärt werde.
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